Der Flat-Tax-Vorschlag des ÖVP-Seniorenbundes sei aus verfassungsrechtlichen Bedenken und wegen der horrenden Kosten verworfen worden. Während beispielsweise Politiker und Professoren mit gutdotierten Verträgen besonders von der Flat-Tax-Idee profitiert hätten, wären Pensionisten, die nebenher im Supermarkt, in der Pflege oder Büro arbeiten, teilweise sogar schlechter ausgestiegen als mit dem derzeitigen Tarifmodell. Dass damit das Leistungsfähigkeitsprinzip des Steuerrechts unterminiert worden wäre, erkannten die Experten im Finanzministerium, erklärt der Landespräsident des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg, Manfred Lackner.
Daher, so Lackner, griff die Bundesregierung auf ein altes Modell des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg nach einem Freibetrag zurück. Dieses wurde von uns bereits vor drei Jahren in einem Forderungsprogramm für längeres Arbeiten der damaligen Bundesregierung vorgelegt, erläutert Lackner.
Während der angekündigte Plan der Altersbeschäftigung dienlich ist, warnt Lackner gleichzeitig, dass dadurch dem Staat Steuereinnahmen und Beiträge entgehen. „Der Finanzminister muss sich darüber im Klaren sein, besonders weil es keine Gegenfinanzierung für diese Maßnahme gibt.“
Für den PVÖ Vorarlberg ist klar, dass nicht nur Alterspensionisten in den Genuss des Freibetrages kommen. Alle anderen Pensionsarten müssen ebenso davon profitieren.
Von der Freibetrags-Regelung, die ab 1. Jänner 2027 gelten wird, profitieren in Österreich bis zu 85.000 unselbständige und selbständige Pensionisten, die sich in einer Erwerbsarbeit befinden. Der Freibetrag beläuft sich auf jährlich 15.000 EUR, monatlich auf 1.250 EUR, die somit steuerfrei dazuverdient werden können.
