Trotz sicheren Einkommens, meist abbezahlter Immobilien, hatten es Pensionisten bisher schwer einen Kredit von der Bank für ein alters- und pflegegerechten Umbau des Eigenheims oder Renovierungsmaßnahmen zu erhalten. Der Pensionistenverband (PVÖ) Vorarlberg hatte in den vergangenen Jahren wiederholt von Fällen berichtet und eine gesetzliche Lösung gefordert.
Ab 1. April 2023 tritt nun ein Gesetz in Kraft, dass bei der Vergabe stärker auf die Rückzahlungswahrscheinlichkeit und das Vorhandensein von Sicherheiten abstellen können als auf die statistische Lebenserwartung des Kreditnehmers. Und: Der Tod des Kreditnehmers muss den laufenden Kreditvertrag nicht mehr automatisch beenden. Die Erben sollen in diesen einsteigen können.