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Heizkostenzuschuss Plus!

Beim Gemeindeamt beantragen bis 31. Mai 2023

Für einkommensschwächere Vorarlberger gewährt das Land Vorarlberg einen Zuschuss als Hilfe zu den Heizkosten. Die Anträge können jedes Jahr von Mitte Oktober bis Mitte Februar in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

Ab 6. März 2023 gibt es zusätzlich zum Heizkostenzuschuss 2022/2023 einen weiteren Zuschuss, den „Heizkostenzuschuss PLUS“, ebenfalls in Höhe von 330 €.

Alle Bezieher des Heizkostenzuschusses 2022/2023, die ihren Hauptwohnsitz nach wie vor in der Wohnsitzgemeinde haben, müssen - so die Auskunft der Gemeindeämter - keinen neuen Antrag stellen. Die Auszahlung erfolgt von Amts wegen bis zum 5. April 2023. Wer jedoch in die neuen Einkommensgrenze fällt, kann den Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt beantragen.

Einkommensgrenzen

Die Berechnung des Haushaltseinkommens erfolgt im Wesentlichen nach denselben Kriterien wie für den ursprünglichen Heizkostenzuschuss des Landes. Die Familienbeihilfe sowie die Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt/Pension) werden nicht zum Einkommen gezählt, genauso wie das Pflegegeld. Im Unterschied zum ursprünglichen Heizkostenzuschuss wird bei Mehrpersonenhaushalten bei der Gewichtung der Einkommensbemessung nicht zwischen erwachsenen Personen und Kindern unterschieden.

(Netto-) Einkommensgrenzen pro Haushalt:
1 Person 1.860 Euro
2 Personen 2.790 Euro
3 Personen 3.226 Euro
4 Personen 3.648 Euro
5 Personen 4.070 Euro
6 Personen 4.492 Euro
7 Personen 4.914 Euro
Jede weitere Person + 422 Euro