Heuer, im Dezember, erhalten Grenzgängerpensionisten erstmals eine 13. AHV-Rente. Dies hatte der Schweizer Bundesrat im vergangenen Jahr nach einem Volksentscheid beschlossen. Das BMF stellte nun gegenüber dem Pensionistenverband (PVÖ) Vorarlberg klar, dass diese Sonderzahlung auch als solche von den österreichischen Finanzbehörden behandelt wird. Vorausgegangenen war ein Faktenaustausch zwischen den Verantwortlichen des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg, Finanzminister Markus Marterbauer und den Experten im Ministerium.
Die 13. AHV-Rente stellt damit eine Sonderzahlung dar, die mit einem festen Steuersatz belegt ist, steuerlich wie Urlaubszuschuss oder Weihnachtsremuneration, mit 6 Prozent und daher nicht nach Tarif voll versteuert wird, so PVÖ-Landespräsident Manfred Lackner. „Durch die Klarstellung erhalten die Pensionisten, die aus der Schweiz eine Rente beziehen, Rechtssicherheit“, so Lackner.
Treffen wird es jedoch nur jene, die die AHV-Rente monatlich beziehen. Bei jährlichem Bezug, beispielsweise bei ganz niedrigen AHV-Renten, fällt man um diesen Steuervorteil um, weshalb die Betroffenen bei der AHV auf monatliche Auszahlung optieren sollten, empfiehlt PVÖ-Lackner.
Der Unterschiedsbetrag zwischen laufenden Bezug und Sonderzahlung macht im Durchschnitt rund 400 Euro aus, erläutert er einen gewichtigen steuerlichen Vorteil der Zuerkennung der 13. AHV-Rente als sonstiger Bezug in Österreich. Der endgültige Steuerbetrag wird beim kommenden Lohnsteuerausgleich, im Jahr 2027, vom Finanzamt ermittelt.
Anwenderfreundlichkeit bei FinanzOnline erweitern
Im Zuge der Diskussion um die 13. AHV-Rente erläuterte der PVÖ Vorarlberg dem BMF den Umstand, dass die Eingabemaske für die Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung keine Sonderzahlungs-Kennziffer vorsieht. Bisher war zwingend ein L17-Formular erforderlich, falls vom Ausland nicht nur laufende Bezüge bezogen werden.
Nun wünscht sich der Pensionistenverband (PVÖ) Vorarlberg vom BMF die Erweiterung von FinanzOnline um diese Sonderzahlungs-Kennziffer. „Mit der Eingabe eines eigenen Auslandslohnzettels wäre der überwiegende Teil der Abgabenpflichtigen in Österreich überfordert, weshalb hier das BMF Handlungsbedarf bei der Pflichtveranlagung der Auslandsbezüge hat“, ist sich Lackner sicher, dass dadurch FInanzOnline noch mehr an Akzeptanz gewinnt.
