Bisher sah die Bundesabgabenordnung (BAO) keine Vertretungsbefugnis vor, wenn z.B. die Arbeitsnehmerveranlagung der Oma durch die eigene Tochter erledigt wurde. Dies soll nun im Zuge einer BAO-Änderung durch eine „unentgeltliche Vertretungsbefugnis“ noch heuer möglich werden, erklärt der Landesgeschäftsführer des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg, Hubert Lötsch.
Bei Bekanntwerden der Umstellung bei FinanzOnline auf eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung Mitte dieses Jahres, liefen die Telefone beim Pensionistenverband (PVÖ) Vorarlberg heiß. Viele Ehepartner, Kinder, Enkel fragten um Hilfe an, da sie bisher innerhalb der Familie die Steuererklärung gemacht haben und durch die 2FA-Umstellung dies nun nicht mehr oder nur mit großen Hindernissen möglich ist. Neben dem Benutzername und Passwort ist zudem beispielsweise ein Smartphone mit Authenticator-App nötig.
Diesen Umstand brachten die Steuerombudsleute des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg dem Finanzministerium vor, das nun eine „unentgeltliche Vertretungsbefugnis“ in Finanzonline einbaut. Somit können Angehörige die Erklärung auch in Vertretung der Abgabenpflichtigen online einreichen. Der Kreis soll jedoch auf jene eingeschränkt werden, die nicht einer Pflichtveranlagung unterliegen und nur beispielsweise ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen beziehen.
Hier fordert PVÖ-Lötsch jedoch weitere Erleichterungen und eine Ausweitung der unentgeltlichen Vertretung u.a. bei Grenzgängerpensionisten oder bei lohnsteuerpflichtigen Nebeneinkünften.
„Der Pensionistenverband hat sich diesem Thema angenommen, weil der innerfamiliäre Zusammenhalt wichtig ist und damit gefördert gehört. Das Finanzministerium hat die Problematik erkannt und wird die BAO dahingehend ergänzen“, ist der Vorarlberger PVÖ-Landesgeschäftsführer optimistisch, dass es in Zukunft weitere Erleichterungen geben wird.
