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Pensionistenverband (PVÖ) Vorarlberg begrüßt 13. AHV-Rente

Rentenalter wird nicht angehoben

Die heutige Abstimmung zur 13. AHV-Rente, die vom Schweizer Stimmvolk mit deutlichen 58,2 Prozent angenommen wurde, hat auch Auswirkung auf die tausenden Vorarlberger Grenzgängerpensionisten, wie der Landespräsident des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg, Manfred Lackner, nach der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses erklärte. Sie erhalten nun neben den monatlichen Rentenbezügen aus der Schweiz eine weitere 13. Rente aufs Konto gutgeschrieben, die als Sonderzahlung gilt.

Der Landespräsident der Vorarlberger Pensionisten geht davon aus, dass auch für Finanzminister Brunner klar ist, dass diese neue 13. Rente als Sonderzahlung steuerlich zu behandeln ist. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, fordert PVÖ-Lackner Brunner nun auf, eine entsprechende klare Richtlinie zu erlassen. Damit müssten die Vorarlberger Grenzgängerpensionisten nur 6 Prozent Lohnsteuer dem Finanzamt abliefern, statt einer wesentlich höheren tariflichen Besteuerung. Bereits in der Vergangenheit hat es zwischen Finanzministerium und Pensionistenvertreter Auffassungsunterschiede bei der Besteuerung von gleichartigen Leistungen wie z.B. den Unfallrenten gegeben, meistens zum Nachteil der Betroffenen.

Klare Absage an Erhöhung des Rentenalters

Fast 75 Prozent der Schweizer lehnten dagegen die Erhöhung des Rentenalters für Männer und Frauen auf 66 Jahre und die Koppelung des Antritts an die Lebenserwartung ab. „Auch die Schweizer Bürger macht ein Pensions-Automatismus keinen Sinn“, so PVÖ-Chef Manfred Lackner abschließend.