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Pflege 2023: Valorisierung, Erschwerniszuschlag und Pflegebonus

Da sich Pflege und Betreuung nur mit Eigenleistungen der Betroffenen finanzieren lassen, ist die Interessensarbeit des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg und der Einsatz für Erhöhungen bei Pensionen und Pflegegeld umso wichtiger.

Da sich Pflege und Betreuung nur mit Eigenleistungen der Betroffenen finanzieren lassen, ist die Interessensarbeit des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg und der Einsatz für Erhöhungen bei Pensionen und Pflegegeld umso wichtiger. Neben jährlichen Pensionsanpassungen forderte der PVÖ unter anderem auch die Valorisierung des Pflegegeldes, die Erhöhung des Pflegezuschusses für die 24-Stunden-Betreuung und die stärkere Berücksichtigung von demenziellen Erkrankungen bei der Pflegeeinstufung. Denn, nur mit genügend Geld im System, lassen sich „anständigere“ Gehälter fürs Pflegepersonal finanzieren.

Valorisierung Pflegegeld

Seit einigen Jahren werden nun sukzessive die PVÖ-Forderungen, wenn nicht zur Gänze, jedoch zumindest ansatzweise umgesetzt. Ab 2020 wird das Pflegegeld jährlich indexiert. Auch für 2023 werden die Pflegestufen angepasst. So beträgt ab 1. Jänner 2023 das Pflegegeld Stufe 1 175 Euro, Stufe 2 322,70 Euro, Stufe 3 502,80 Euro, Stufe 4 754,00 Euro, Stufe 5 1.024,20 Euro, Stufe 6 1.430,20 Euro und Stufe 7 1.879,50 Euro.

24-Stunden-Betreuung

Längst überfällig sind die Erhöhungen der Zuwendungen für die 24-Stunden-Betreuung. Im Fall eines selbstständigen Betreuungsverhältnisses steigen sie von 275 Euro auf 320 Euro, bei zwei selbstständigen Betreuungsverhältnissen von 550 Euro auf 640 Euro im Monat. Betrifft die Förderung ein unselbständiges Betreuungsverhältnis, erhöhen sich die Zuwendungen von 550 Euro auf 640 Euro, bei zwei selbständigen Betreuungsverhältnissen von 1.100 Euro auf 1.280 Euro monatlich, rückwirkend ab 1. Jänner.

Angehörigenbonus kommt ab 1. Juli

Neu ist ab 1. Juli 2023 ein Bonus für pflegende Angehörige der 1.500 Euro pro Jahr beträgt. Für 2023 sind es aufgrund der Einführung Mitte Jahres jedoch nur 750 Euro. Dieser Betrag zählt nicht als Einkommen, kann nicht gepfändet werden und wird auch nicht auf die Sozialhilfe angerechnet. Voraussetzung für den Bonus ist, dass die Angehörigen seit mindestens einem Jahr einen im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen pflegen und dieser Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hat. Zudem darf ihr eigenes monatliches Durchschnittseinkommen 1.500 Euro netto nicht überschreiten. Ausbezahlt werden soll der Bonus in monatlichen Teilbeträgen.

Erschwerniszuschlag bei Demenz

Mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 wird der Erschwerniszuschlag bei Vorliegen einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung – insbesondere einer demenziellen Erkrankung - von 25 Stunden auf 45 Stunden pro Monat erhöht.

Die Erhöhungen des Pflegegeldes in den Fällen, in denen ein Erschwerniszuschlag Berücksichtigung gefunden hat, werden grundsätzlich ohne neuerliche ärztliche oder pflegerische Begutachtung ab 1. Jänner 2023 von Amts wegen erfolgen. Für jene Fälle, in denen sich ein mögliches qualitatives Zusatzerfordernis der Stufen 5 bis 7 nicht aus den bereits vorliegenden Gutachten ableiten lässt, wird eine neuerliche Begutachtung durchgeführt werden. Es sind aber auch Anträge auf Erhöhungen des Pflegegeldes auf Grund dieser Verbesserung möglich, wobei ebenfalls rückwirkend ab 1. Jänner 2023 die nächsthöhere Pflegegeldstufe zuzuerkennen ist, wenn die Antragstellung bis zum 31. Dezember 2023 erfolgt.

PVÖ-Ombudsleute helfen weiter!

Die PVÖ-Ombudsleute helfen gerne weiter und stehen PVÖ-Mitglieder kostenfrei für Rat und Information persönlich zur Verfügung. Terminanmeldung in der Landesgeschäftsstelle des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg unter 05574/45995 oder vorarlberg(at)pvoe.at