Ein Drittel der Erwerbslosen und fast die Hälfte der Langzeitarbeitslosen sind über 50 Jahre alt. Die schrittweise Angleichung des Pensionsantrittsalters der Frauen seit 2024 ist, neben der Konjunktur, den Pensionsrechtsverschärfungen speziell bei IV- und BU-Pensionen, dem fehlenden Mindset der Manager für ältere Mitarbeiter, einer der Treiber dieser miserablen Arbeitsmarktdaten, so der Landespräsident des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg, Manfred Lackner.
Daher lehnt der PVÖ Vorarlberg eine weitere Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters entschieden ab. Oberstes Ziel muss sein, das faktische an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen. „Hier liege die Verantwortung eindeutig bei Politik und Wirtschaft, Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen zu erhöhen, rechtzeitig auf Weiterbildung und Umschulung zu setzen und altersgerechte Arbeitsplätze zu schaffen“, so Lackner.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederum, so der PVÖ-Landespräsident, seinen in den vergangenen Jahren, mit längeren Versicherungszeiten, Einschränkungen beim Pensionszugang auch bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, pensionsrechtlichen Änderungen wie den lebenslangen Durchrechnungszeitraum und einem späteren Pensionsantritt, umfassend in Vorleistung gegangen.
Der Gesetzgeber habe sich dadurch genügend Spielraum verschafft, die Erwerbstätigkeit im Alter maßgeblich zu erhöhen, gleichzeitig aber auch Reformen bei den IV- und BU-Pensionen und Reha-Geld zu setzen, dies aber aus wirtschaftspolitischen Interessen unterlassen wurden.
Im Jahr 1990 forderte der Verfassungsgerichtshof eine Angleichung des Pensionsantrittsalters der Frauen an jenes der Männer, jedoch mit einer besonders langen Übergangsfrist, was 1992 letztlich in ein Gesetz mündete. Die schrittweise Anhebung begann im Jahr 2024 und wird im Jahr 2033 an jenes der Männer (65 Jahre) angeglichen sein.
