Damit ein Versicherter die neue Teilpension in Anspruch nehmen darf, muss er zuerst den Chef fragen. Dies widerspreche dem Versicherungsprinzip des Pensionssystems grundsätzlich. Dennoch bezeichnet der Landespräsident des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg, Manfred Lackner, die Einführung der Teilpension als durchaus „nützlich“. „Die Teilpension ist zwar nicht der große Wurf, aber zumindest eine kleine Ergänzung, um die Erwerbszeiten bei gleichzeitig reduzierten Arbeitszeiten und gesetzlichen Pensionsanspruch zu verlängern.“
„Mit etwas mehr Mut und Weitblick hätte man aus der Teilpension mehr machen können.“ Lackner erwähnt in diesem Zusammenhang, dass neben dem fehlenden Rechtsanspruch, auch auf verschiedene Gruppen wie Schwerarbeiter, Erwerbslose, … bei der Teilpensions-Regelung vergessen wurde.
Ein weiterer „Pferdefuß“ sei die fehlende gemeinsame Versteuerung der laufenden Aktivbezüge und Pensionseinkünfte. Dies führt spätestens ab 2027 bei vielen Teilpensionisten zu hohen Steuernachzahlungen. Um dies zu vermeiden, könnte ein Lohnsteuerabzug über den Pensionsversicherungsträger erfolgen, fordert der PVÖ Vorarlberg. Hier könnte der Gesetzgeber den Versicherten Servicequalität bieten.
Lackner wiederholt zum Abschluss seine Kritik am Nachhaltigkeitsmechanismus. Auf das Pensionssystem wirken enorm viele Faktoren. Inflation, Konjunktur, Arbeitslosigkeit, Gesundheitsversorgung sind nur einige. Letztlich sieht die Bundesregierung mit diesem Mechanismus gesetzlich vor, dass das Pensionssystem diese Volatilitätsrisiken auffängt. Damit wird unnötigerweise die Rechtssicherheit eines gut funktionierenden Systems unterwandert. Zuerst müssten verbindliche Zielvereinbarungen im Gesundheits- und Arbeitsmarktbereich für ältere Arbeitnehmer, wie ein wirksames Bonus-Malus-System, formuliert werden, bevor ein solches Gesetz politisch argumentierbar ist, so Lackner abschließend, der unter anderem auch eine Reformierung der medizinischen und beruflichen Reha fordert.
