Vor der heutigen Sitzung der Pflegeentwicklungskommission richtet der Pensionistenverband (PVÖ) Vorarlberg die klare Forderung an die LandessozialreferentInnen und an die Sozialministerin, die 13. und 14. Pension nicht für die Heimfinanzierung heranzuziehen. „Der PVÖ Vorarlberg lehnt eine Ausweitung der Finanzierung zu Lasten der Heimbewohner entschieden ab“, so PVÖ-Landespräsident Manfred Lackner. Der PVÖ Vorarlberg hat dies auch vor einigen Wochen klar in seiner Stellungnahme zum Bedarfs- und Entwicklungsplan für pflegebedürftigen Personen des Vorarlberger Pflegeheimgesetzes deponiert.
Bereits jetzt müssen Pflegebedürftige in der stationären Pflege 80 Prozent der laufenden Bezüge, sowie beinah das gesamte Pflegegeld dem Sozialhilfeträger überweisen. Mit diesem Selbstbehalt und den Kostenersätzen, u.a. für den entfallenen Pflegeregress, decken die Einnahmen rund 51 Prozent der Ausgaben in der stationären Pflege, wie aus dem aktuellen Rechnungsabschluss des Vorarlberger Pflegefonds zu erfahren ist. Zum Vergleich: Durch Ticketverkäufe deckt der Vorarlberger Verkehrsverbund maximal 40 Prozent seiner Kosten. „Ein Fahrgast mit gültigem Ticket würde aber auch nie auf die Idee kommen, sich als Bittsteller beim Chauffeur anzustellen“, zieht Lackner einen Vergleich und erklärt, dass „ein Kostendeckungsprinzip in allen Bereichen der Daseinsvorsorge illusorisch ist, bei Heimbewohner aber immer so getan wird, als ob die Betroffenen ausschließlich Empfänger von öffentlichen Leistungen sind.“
Mit der 13. und 14. Pension decken Heimbewohner Kosten, die nicht vom Heim getragen werden. Dies fängt bei Kleidungsstücken, Therapien, Medikamenten an und hört bei hohen Ausgaben wie Brillen, orthopädisches Schuhwerk und Hörgeräten längst nicht auf“, so Lackner und erinnert daran, dass es zum Beispiel bei Schuhen und Hörgeräten zu Kürzungen der Kostenersätze oder Verlängerung der Fristen bei Neuanschaffungen durch die ÖGK gekommen ist. „Sollten die Länder auf dieses finanzielle Polster zugreifen, dann würden die Heimbewohner entweder zu Bittstellern bei der Sozialhilfe oder die Versorgung mit Notwendigkeiten würde schlechter werden“, so Lackner abschließend.
