In Summe spart die ÖVP/SPÖ/NEOS-Bundesregierung bei den Pensionisten und älteren Arbeitnehmern rund 1,7 Mrd. Euro ein.
Der Pensionistenverband (PVÖ) Vorarlberg gibt Überblick über die ersten Sparmaßnahmen speziell für Pensionisten und ältere Arbeitnehmer:
Pensionen: Ab 1.1.2026 wird der Zugang zur Korridorpension verschärft. Zum einen steigt das Antrittsalter vom vollendeten 62. auf das 63. Lebensjahr, zum anderen werden statt bisher 40 Versicherungsjahre 42 benötigt. Abhängig vom Geburtsdatum wird die Anhebung pro Quartal um zwei Monate vollzogen.
Die Aliquotierung wird nicht abgeschafft, sondern soll generell 50 Prozent betragen. Damit wird die erste Pensionsanpassung, unabhängig vom Antrittsmonat, die Hälfte betragen.
Krankenversicherung: Ab 1.6.2025 wird der Krankenversicherungsbeitrag von 5,1 auf 6,0 Prozent hinaufgesetzt.
Gebühren: E-Card-Gebühr kommt ab 2026 auch für Pensionisten. Mit 1.11.2026 werden auch Pensionisten – mit Ausnahme der Ausgleichszulagenempfänger – eine E-Card-Gebühr von 25 Euro jährlich zahlen.
Die Rezeptgebühr wird für Niedrigpensionisten und chronisch Erkrankte im Jahr 2026 auf den Wert von 2025 eingefroren – bei 7,55 Euro. Und: Die bisherige Rezeptgebührenobergrenze wird in eine Arzneimittelgebührenobergrenze („Kostendeckel“) umgewandelt. Künftig wird die Kostenobergrenze für die Befreiung von Rezeptgebühren damit schneller erreicht: Einerseits sinkt der Schwellenwert ab 2027 schrittweise auf 1,5 Prozent des Jahresnettoeinkommens. Zudem werden nicht nur (wie bisher) die Rezeptgebühren erfasst, sondern alle Arzneimittel, die vom Arzt verschrieben werden, also auch die, die weniger als die Rezeptgebühr kosten.
Arbeit: Altersteilzeit in der jetzigen Form wird abgeschafft und durch eine „Teilpension“ ersetzt. Eine genaue Ausgestaltung der Teilpension wird erst diskutiert.
Bildungskarenz wurde ab 31.3.2025 durch das Weiterbildungsgeld abgelöst. Voraussetzung ist ein mindestens sechsmonatiges, ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei derselben Arbeitsstelle. Zusätzlich muss eine schriftliche Vereinbarung über die Auszeit oder Arbeitszeitreduktion getroffen werden. Die Weiterbildung muss im nötigen Stundenausmaß nachgewiesen werden. Das sind laut neuestens Erkenntnissen 20 Wochenstunden.
Aussetzung der Valorisierung: Die Valorisierung einkommensunabhängiger Sozialleistungen, etwa Reha-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld werden ausgesetzt, genauso wie die Familienbeihilfe, …. Weiterhin erhöht werden hingegen Kranken- und Pflegegeld. Die Valorisierung wurde über die Einbehaltung eines 1/3 der „kalten Progression“ finanziert.
