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Pflege

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Vorbereitung und Anmeldung zur stationären Pflege

Sollte eine häusliche Betreuung oder Pflege nicht mehr möglich sein, steht einem der Weg in die stationäre Pflege eines Pflegeheimes offen. Dazu sind aber nicht nur einige Voraussetzungen, sondern auch Unterlagen notwendig.

Mittlerweile nimmt eine zentrale Eingabestelle Bewerbungen für einen Pflegeplatz an. Meistens werden diese vom kommunalen Sozialdienst, dem Case Management, den Sozialservice der Spitäler, …  vorgenommen. Diese werden auch von der Bezirkshauptmannschaft gesichtet, weil die BH die Pflegeheimkosten mit öffentlichen Mittel bezuschusst. Die Kosten teilen sich somti die hilfsbedürftige Person und die öffentliche Hand.

Dabei übernimmt der Heimbewohner durch Pension, sonstige Einkünfte wie Zinserträge, Mieteinnahmen, … und Pflegegeld einen Teil der Kosten. Als Taschengeld verbleiben der hilfsbedürftigen Person von der Pension monatlich 20 Prozent, mindestens jedoch 147,56 Euro, zuzüglich allfälliger Sonderzahlungen. Vom Pflegegeld verbleiben monatlich 10 Prozent der Pflegegeldstufe 3. Auch kann vom Gatten/Gattin eine Unterhaltungszahlung verlangt werden. Der Rest der Kosten für einen Heimplatz wird vom Land Vorarlberg und den Gemeinden getragen.

Der Antragsteller muss auch eine Vielzahl von Unterlagen beibringen. Hier sind besonders Pass oder Geburtsurkunde, Kontoauszüge der letzten drei Monate und Nachweis weiteren Barvermögens wie Sparbuch, …, Pensions- und Pflegegeld-Bezugsbestätigung erwähnt. Da es keinen Regress gibt, wird nicht auf die Vermögenssubstanz zurückgegriffen, sondern nur ggf. auf Zinserträge.

Auch wenn Einkünfte über Vermietung und Verpachtung erzielt werden, müssen die offengelegt werden. Zudem ist eine Bankbestätigung über legitimiertes Konto oder Kopie einer Bankomatkarte erforderlich.

Da im Rahmen des Unterhalts auch der Gatte/die Gattin zur Deckung der Heimkosten herangezogen werden kann, können hier ebenfalls Unterlagen von der BH angefordert werden. Dasselbe gilt bei geschiedenen Ehen, wo das Scheidungsurteil oder der Beschluss bereits bei Anmeldung beigebracht wird. Auch Schenkungs- und Übergabeurkunden sind vorzuzeigen, ebenso wie Mietverträge und Mietvorschreibungen.

Sollte eine Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht entrichtet worden sein, ist dies ebenfalls vorzuweisen.

Wenn sie Hilfe benötigen, dann stehen Ihnen die Ombudsleute des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg unter 05574/45995 oder vorarlberg(at)pvoe.at für ein Sprechstunden-Termin zur Verfügung. Wir informieren Sie und klären Sie auf.