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Zuverdienst in der Pension!

Wenn der Chef nach dem Pensionisten ruft.

Fast täglich kommen bei den Ombudsleuten des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg Anfragen zum Zuverdienst von Pensionisten herein. Gründe dafür sind unter anderem ein Aufbessern der Pension oder der Wunsch in der Arbeitswelt weiterhin, jedoch reduzierter, aktiv zu sein. In letzter Zeit berichten Pensionisten von Anrufen der alten Firma und vom Angebot des Chefs ein „paar Euro“ dazuzuverdienen. Letztlich stellt sich dann immer die Frage nach Zuverdienst zur monatlichen Pension.

Wer vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in Pension geht (Frühpension, Korridorpension, Hacklerregelung) darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze (485,85 Euro im Monat) dazuverdienen, ohne dass die Pension gekürzt wird oder sogar gestrichen wird. In der Alterspension, Männer ab 65 Jahre und Frauen ab 60, kann unbegrenzt zur Pension dazuverdient werden.

Zwei Dinge sind dabei aber zu beachten: Zur Berechnung der Einkommensteuer werden beide Bezüge zusammengerechnet und dann werden in den meisten Fällen nachträglich Steuern fällig. Wer vor der Alterspension in Rente geht, kann ab dem Erreichen des gesetzlichen Antrittsalters einen Antrag auf Umwandlung stellen. Hier sollte jedoch zuvor erörtert werden, ob unterm Strich weniger, gleichviel oder sogar mehr herauskommt.

Vom Zuverdienst werden Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge abgezogen. Diese Beiträge werden als „besonderer Höherversicherungsbeitrag“ angerechnet, sodass sich der Pensionsbezug im Folgejahr etwas erhöht. Weil für die Berechnung Alter und Einkommenshöhe maßgeblich sind, schaut für viele Betroffene nur wenig dabei raus. Die monatlichen Sozialabgaben werden bei Weitem nicht aufgewogen.

Aufschub der Pension

Wer über das gesetzliche Pensionsantrittsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre, ab 2033 ebenfalls 65 Jahre) hinaus weiterarbeitet, muss für die Aufschubzeit nur noch die Hälfte des Pensionsversicherungsbeitrages zahlen. Das sind 5,125 Prozent für Arbeitnehmer und 6,275 Prozent für Arbeitgeber. Durch den „Bonus“ erhöht sich das Nettoeinkommen. Für die Pensionsberechnung wird die volle Einkommenshöhe hergenommen und es wird weitere Zeit gesammelt. Weiters wird für maximal drei Jahre ein Zuschlag zur Pensionsleistung von 4,2 Prozent pro Jahr gewährt.

PVÖ-Mitglieder können sich bei Fragen bei den PVÖ-Ombudsleuten melden und erhalten umfangreiche und kompetente Beratung. Termine erhalten Auskunftssuchende bei der PVÖ-Landesgeschäftsstelle unter 05574/45995 oder vorarlberg(at)pvoe.at.