KLAGEN statt verzagen

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JETZT MITMACHEN!

Wer kann mitmachen?
Mitmachen können alle, die zwischen 1. Februar 2022 und 1. Dezember 2022 die Pension angetreten haben und eine ASVG-Pension von der PVA beziehen. 

Was tun wir für Sie?
Wir helfen Ihnen, OHNE DASS IHNEN IRGENDWELCHE KOSTEN (außer 2x Postporto) ENTSTEHEN, nachträglich zu Ihrem Recht zu kommen. 

Wie machen wir das?
Indem wir hier von Juriste*innen ausgearbeitete Formulare zur Verfügung stellen, die Sie nur mehr ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und absenden müssen.    

Warum sollten Sie mitmachen?
Weil Sie statt der vollen 5,8% Pensionserhöhung für 2023 nur einen Teil bekommen haben (wegen der „Aliquotierung“ der ersten Pensionsanpassung). Und das ist ungerecht! 

Wieviel haben Sie weniger bekommen?
Das hängt vom Monat des Pensionsantritts ab:
Februar 5,2%, März 4,6%, April 4,1%, Mai 3,5%, Juni bis Dezember 2,9%. Also stets weniger als 5,8% und das wirkt sich lebenslang finanziell negativ aus.

Wie hoch stehen die Chancen, dass Sie Geld bekommen?
Gut. Die Regelung der Aliquotierung könnte vom Verfassungsgerichtshof als gleichheitswidrig erkannt werden. In diesem Fall müssten Sie die Differenz bekommen. 

So machen Sie mit:

Schritt 1: Füllen Sie dieses Formular VOLLSTÄNDIG aus. Mit einem Klick auf „Senden“ schicken Sie es an den Pensionistenverband!

Schritt 2: Sie erhalten vom Pensionistenverband eine E-Mail vom Absender office(at)pvoe.at (Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam/Junk-Ordner). Diese E-Mail beinhaltet zwei Dokumente im Anhang (Dokument 1: „Bescheidantrag_Anpassung“ und Dokument 2: „Musterklage“). Wenn Sie uns Ihre Pensionsversicherung im Formular bekannt gegeben haben, so ist die Adresse Ihrer Pensionsversicherung bereits im Brief vorgedruckt.

Schritt 3: Um die Klage einbringen zu können, müssen Sie vorher einen aktuellen Bescheid Ihrer Pensionsversicherung anfordern. Dafür drucken Sie vorerst NUR Dokument 1: „Bescheidantrag_Anpassung“ aus und unterschreiben es eigenhändig. Achten Sie darauf, dass die Adresse Ihrer Pensionsversicherung im Fenster des Kuverts gut sichtbar ist. Schicken Sie den Brief EINGESCHRIEBEN an Ihre Pensionsversicherung.  

Schritt 4: Warten Sie ab, bis Sie den Bescheid von Ihrer Pensionsversicherung erhalten. 

Schritt 5: Wenn Sie den Bescheid von Ihrer Pensionsversicherung erhalten haben, füllen Sie das Dokument 2 „Musterklage“ direkt im PDF aus. Hierfür bitte bei an den beiden mit __________ freigehaltenenen Stellen im Dokument das Ausstellungsdatum des Pensionsbescheids hineinschreiben. Drucken Sie das Dokument nun aus und unterschreiben Sie es. 

Schritt 6: Um die Klage einzubringen, legen Sie Ihren aktuellen Pensionsbescheid, den Sie von Ihrer Pensionsversicherung erhalten haben dem unterschriebenen Dokument 2 „Musterklage“ bei. Stecken Sie beide Dokumente in ein Fensterkuvert. Achten Sie auch diesmal bitte wieder darauf, dass die Adresse Ihrer Pensionsversicherung im Fenster des Kuverts gut sichtbar ist. Schicken Sie den Brief EINGESCHRIEBEN an Ihre Pensionsversicherung.  

Wichtig: Wenn Sie einen Bescheid erhalten, beachten Sie bitte, dass Sie innerhalb von 3 Monaten die Klage abschicken müssen, sonst wird dieser rechtskräftig.

Schritt 7: Damit ist Ihre Klage eingebracht.

Schritt 8: Wenn Sie das Gericht kontaktiert und Sie eine Ladung zu einer Tagsatzung bekommen – bitte schicken Sie diese Ladung (gemeinsam mit eventuellen Klagsbeantwortungen etc.) an office(at)pvoe.at. Sie erhalten von uns dann umgehend ein Gutachten, das Sie vor Gericht bitte vorlegen.

Schritt 9: Wenn Sie ein Urteil erhalten haben, schicken Sie dieses bitte per Mail an office(at)pvoe.at. Wenn das Mail mit Ihrem Urteil bei uns eingelangt ist, senden wir Ihnen eine Vollmacht der AK bzw der Anwaltskanzlei zu, damit sie in der nächsten Instanz, dem Verfassungsgerichtshof, kostenlos von einem Anwalt der AK vertreten werden. Bitte senden Sie auch diese Vollmacht ehestmöglich zurück, damit der Fristenlauf eingehalten werden kann. Senden Sie das Urteil oder die Vollmacht zu zeitnah oder schon nach Ablauf der Einspruchsfrist, kann man den Weg zur nächsten Instanz leider nicht mehr in die Wege leiten. Bedenken Sie dabei bitte auch, dass auch die AK, die Rechtsanwaltskanzlei und wir einen gewissen Zeitaufwand haben und daher ein paar Tage Bearbeitungszeit eingeplant werden sollten.

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Aktion, zur Klage, zum Verfahren u.v.m. finden Sie hier: https://pvoe.at/themen/aktuelles/news/detail/antworten-auf-die-haeufigsten-fragen-zu-bescheidanforderung-klage-verfahren-und-co/

Über Neuigkeiten in dieser Angelegenheit halten wir Sie über E-Mail, über unsere Webseite pvoe.at und über Facebook facebook.com/pensionistenverband auf dem Laufenden.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter office(at)pvoe.at oder 01/313 72 - 0 

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Bescheidanforderung, Klage, Verfahren und Co.

Klagen statt verzagen - Antworten auf die häufigsten Fragen!

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Aktion "Klagen, statt verzagen" - Wer kann überhaupt klagen? Was passiert wenn der Bescheid kein Datum hat? Muss ich selbst klagen? Was passiert wenn es zu einem Verfahren kommt? Können Kosten für den Kläger entstehen? Und vieles mehr.

Hier finden Sie Antworten!

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