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Zuschuss für Alters- und behindertengerechte Umbauarbeiten

Alters- und behindertengerecht sanieren mit Wohnbauförderung vom Land Salzburg

Broschüre: Alters- und behindertengerecht sanieren mit Wohnbauförderung


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur alters- und/oder behindertengerechten Ausstattung. Gefördert wird die Vorsorge für eine spätere altersgerechte Nutzung, ein konkreter Bedarf muss dafür nicht nachgewiesen werden. Es werden nur Maßnahmen innerhalb derWohnung oder dem Einfamilienhaus gefördert.

Förderkatalog
■ Altersgerechte Gestaltung des Sanitärbereichs wie insbesondere Einstiegshilfen in die Badewanne, bodengleiche Dusche, Haltegriffe in der Badewanne und/oder Dusche, höhenverstellbare Waschbecken, Grundrissänderung und damit in Zusammenhang stehende Arbeiten wie z.B.
Maurer-, Installations-, Fliesenleger-, Bodenleger, Elektriker-, Möbelmontage- bzw. Demontagearbeiten, sofern dies für die Errichtung der Barrierefreiheit des Bades erforderlich ist.
■ Schaffung eines barrierefreien Zugangs (z.B. Rampen)
■ Errichtung eines Treppenliftes
■ Errichtung von Handläufen
■ Schwellenentfernung (zB bei Balkon- oder Terrassentüren)
■ Verbreiterung von Türe

Wer kann eine Förderung beantragen?
■ Eigentümer des Gebäudes, die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. die in Vertretung beauftragte Hausverwaltung
■ Bauberechtigte
■ Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer nach den Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes schriftlich zustimmen
■ Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter sowie sonstige Nutzungsberechtigte (mit Zustimmung des Unterkunftsgebers) ausschließlich für Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung oder dem Einfamilienhaus gefördert.
■ Eigentümer/Betreiber eines Wohnheimes (kein Hauptwohnsitz erforderlich - Bestätigung des Heimbetreibers)

Weitere Voraussetzungen
■ Nutzung als Hauptwohnsitz für 5 Jahre nach Abschluss der Sanierungsarbeiten durch Eigentümer, Miteigentümer, Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten
■ Durchführung nur durch befugte Unternehmen (Rechnungen über Arbeitsleistung und Material)

Wie und wann stellen Sie Ihren Förderungsantrag?
■ Die Antragstellung erfolgt nach durchgeführter Arbeit und Bezahlung der Rechnungen.  Beschreibbares PDf. Antragsformular: antrag-zuschuss-barrierefreiewohnung.pdf
■ Das Rechnungsdatum (letzte abgeschlossene Maßnahme) darf nach Antragstellung nicht länger als 18 Monate zurückliegen.