Der Pensionistenverband (PVÖ) und die Arbeiterkammer (AK) appellieren nun an den Verfassungsgerichtshof, Maßnahmen zu treffen, um im Falle eines für die Pensionisten positiven Ausgangs des VfGH-Urteils, dessen Konsequenzen auf ALLE Pensionistinnen und Pensionisten des Jahrgangs 2022 auszudehnen.
Die Bundesregierung wiederum ist aufgefordert, die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung, die für die Jahrgänge 2023 und 2024 ausgesetzt ist, dauerhaft aufzuheben, sodass es für den Jahrgang, der 2025 in Pension geht, nicht wieder zu dieser ungerechten Regelung kommen wird.