Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Firmen die befugt sind den Handwerkerbonus abzurechnen
- Abrechnungszeitraum 1.3.2024 – 31.12.2025
- Handwerksleistung im privaten Wohn- und Lebensbereich, im eigenen Zuhause
- Die Arbeitsleistung muss gesondert ausgewiesen werden
- Mindestbetrag für die Arbeitsleistung Euro 250,-- (ohne USt)
- Was wird benötigt: amtlicher Lichtbildausweis oder ID Austria, Rechnung zum Hochladen, Zahlungsbeleg zum Hochladen
- Unterstützung beim Online Antrag bei den Magistratischen Bezirksämtern von 8.00 bis 11.30 Uhr (nur Eingabe, keine Beratung)
- Mitzubringen: amtlicher Lichtbildausweis und die Original Rechnung zum Hochladen, Überweisungs- /Bezahlungsbeleg zum Hochladen
- inhaltliche Fragen zum Handwerkerbonus oder zum Verfahrensstand werden ausschließlich vom Callcenter der Buchhaltungsagentur des Bundes (+43 50506 859333 bzw. handwerkerbonus(at)bhag.gv.at) beantwortet!