Interessensvertretung
Konsumentenschutz

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Förderaktion Handwerkerbonus (für Arbeitsleistungen) - Wie funktioniert das?

PVÖ-Mitglied Julia (73) lässt die Wohnung neu ausmalen und will nun wissen, wie das mit dem Handwerkerbonus funktioniert.

Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Firmen die befugt sind den  Handwerkerbonus abzurechnen
  • Abrechnungszeitraum 1.3.2024 – 31.12.2025
  • Handwerksleistung im privaten Wohn- und Lebensbereich, im eigenen Zuhause
  • Die Arbeitsleistung muss  gesondert ausgewiesen werden
  • Mindestbetrag für die Arbeitsleistung Euro 250,-- (ohne USt)
  • Was wird benötigt: amtlicher Lichtbildausweis oder ID Austria, Rechnung zum Hochladen, Zahlungsbeleg zum Hochladen
  • Unterstützung beim Online Antrag bei den Magistratischen Bezirksämtern von 8.00 bis 11.30 Uhr (nur Eingabe, keine Beratung)
    • Mitzubringen: amtlicher Lichtbildausweis und die Original Rechnung zum Hochladen, Überweisungs- /Bezahlungsbeleg zum Hochladen
  • inhaltliche Fragen zum Handwerkerbonus oder zum Verfahrensstand werden ausschließlich vom Callcenter der Buchhaltungsagentur des Bundes (+43 50506 859333 bzw. handwerkerbonus(at)bhag.gv.at) beantwortet!