Interessensvertretung
Konsumentenschutz

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Förderaktion Reparaturbonus (Elektro- und Elektronikgeräte) - Wie funktioniert das?

Peter (68) - PVÖ-Mitglied seit 2022 - trinkt gerne Kaffee. Nun versagt ihm sein Kaffeevollautomat den Dienst. Er will nun wissen, wie er den Reparaturbonus beantragen kann. Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich
  • nur bei Partnerbetrieben einlösbar
  • Elektro- und Elektronik-Geräte
  • Fahrräder ab 16.9.2024
  • 50 % der Bruttokosten, bis zu 200 Euro pro Reparatur
    • Arbeitszeit (inkl. Anfahrtskosten)
    • Materialkosten
    • Versandkosten bei Material- und Ersatzteilbestellungen
  • bis zu 30 Euro für einen Kostenvoranschlag
  • solange Geld im Topf ist, längstens bis 31.3.2026
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Was wird gefördert?

Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Ebenso sind Reparaturen nicht elektronischer Gerätebauteile (z.B. defektes Rad eines Staubsaugers) förderungsfähig.
Der Reparaturbon kann ausschließlich bei einem an der Bundesförderungsaktion „Reparaturbonus“ teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Eine Übersicht aller teilnehmenden Betriebe finden Sie unter www.reparaturbonus.at.

Wie hoch ist die Förderung?

Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben.Die Förderungshöhe beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Der Förderungsbetrag wird auf ganze Euro abgerundet.

Vorgangsweise

  1. Beantragung des Reparaturbon (für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag) auf www.reparaturbonus.at, unter Angabe folgender Daten:
    1. Angaben zum:zur Antragsteller*in (Vor-, Nachname und Geburtsdatum)
    2. Wohnadresse in Österreich (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland)
    3. E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Kontonummer (IBAN)
  2. Hinweise zur Gültigkeit des Bons:
    1. Nach Beantragung wird Ihnen der Bon per Mail zugesandt bzw. steht zum Download zur Verfügung.
    2. Der Bon kann ausgedruckt oder digital gespeichert verwendet werden.
    3. Der Bon ist nach Erstellung drei Wochen gültig. Bei Nichteinlösen des Bons (d.h. sollte kein Reparaturauftrag erteilt werden) verfällt dieser nach drei Wochen ab Erstellungsdatum automatisch. Nach dem Verfall kann sofort wieder ein neuer Bon beantragt werden.
  3. Einlösen des Reparaturbons nach erfolgter Reparatur bzw. Erhalt des Kostenvoranschlages beim Partnerbetrieb und Bezahlung der Rechnung:
    1. Der Bon ist bei Bezahlung der Reparatur und/oder des Kostenvoranschlages beim Betrieb abzugeben.
    2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist von dem/der Antragsteller:in zu bezahlen.
    3. Der Partnerbetrieb reicht die bezahlte Rechnung anschließend bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein.
    4. Sobald der Partnerbetrieb die Rechnung bei der KPC eingereicht hat, wird der/die Antragsteller:in automatisch über die bei der Bon-Erstellung angegeben E-Mail-Adresse, benachrichtigt.
  4. Überweisung der Förderung durch die KPC nach Bearbeitung des Antrags auf das Konto der/des Antragssteller*in