Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Ebenso sind Reparaturen nicht elektronischer Gerätebauteile (z.B. defektes Rad eines Staubsaugers) förderungsfähig.
Der Reparaturbon kann ausschließlich bei einem an der Bundesförderungsaktion „Reparaturbonus“ teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Eine Übersicht aller teilnehmenden Betriebe finden Sie unter www.reparaturbonus.at.