Beim Vortrag erfuhr man, was man unter einer Patient*innen-Verfügung versteht, welche Voraussetzungen zutreffen müssen, welche formalen Möglichkeiten es gibt und wie man diese errichtet oder auch widerruft. Es wurde ebenso der Unterschied zwischen Patient*innen-Verfügung und Vorsorgevollmacht beleuchtet.
Der Experte berichtete außerdem darüber, wann Ablehnung erfolgen sollte und welche medizinischen Maßnahme abgelehnt werden können.