Vorweg: Wie die neue Regelung umgesetzt wird, kann von Bank zu Bank leicht variieren. Grundsätzlich handelt es sich dabei aber um eine Art „Ampelsystem“, das warnt, wenn der Name des Konto-Inhabers und die IBAN nicht genau übereinstimmen. Damit soll das Überweisen sicherer werden, Fehlüberweisungen oder Betrug können so verhindert werden.
Empfänger*innen-Name und IBAN müssen exakt übereinstimmen
Bisher gingen Überweisungen durch, sofern das Konto existierte. Ob der Name des tatsächlichen Konto-Inhabers mit dem Namen auf der Überweisung übereinstimmte, spielte dabei keine Rolle. Das ist nun anders. Künftig erhält man bei Überweisungen einen Hinweis ob der Konto-Inhaber-Name und der IBAN vollständig, teilweise (z.B. wenn man einen Tippfehler einbaut, ein GmbH vergisst etc) oder gar nicht ident sind.
Ampel warnt vor Abweichungen
Für den IBAN-Namensabgleich wurde ein Ampelsystem gewählt. Dieses überprüft vor Freigabe der Überweisung, ob IBAN und Name des Empfängers übereinstimmen. Stimmen die beiden exakt überein, gibt die Bank grünes Licht für die Überweisung, die Zahlung wird durchgeführt. Gibt es leichte Unstimmigkeiten wie z.B. einen Tippfehler im Empfänger*innennamen warnt das System in gelb. Stimmen Empfänger*innen-Name und IBAN gar nicht überein, wird die Überweisung rot markiert. Der Bank-Kunde kann die Zahlung dann zwar trotzdem selber freigeben, allerdings vollständig auf eigenes Risiko. Passiert ein Fehler übernimmt die Bank dann keine Haftung für die Zahlung.
Auch Daueraufträge kontrollieren
Die neue Regelung betrifft auch Daueraufträge. Wer z.B. bisher monatlich Geld an das Enkerl mit dem Namen „Sabine Maria Berger-Hinteregger“ überwiesen hat, der Dauerauftrag aber auf „Sabine Berger“ lautet, der sollte den Dauerauftrag auf den vollständigen, korrekten Namen ändern.
