Seit 2005, also seit 21 Jahren ist es möglich Kindererziehungszeiten freiwillig zu splitten. Pensionssplitting bedeutet, dass der Elternteil, der sich nicht der Kindererziehung widmet, bis zu 50% seiner im jeweiligen Kalenderjahr erworbenen und auf dem Pensionskonto vermerkten Teilgutschriften an den kindererziehenden Elternteil übertragen kann. Das Pensionssplitting kann höchstens für die ersten sieben Lebensjahre des Kindes beantragt werden.

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Der Pensionistenverband Wien rückt das Thema Pensionssplitting – die eigene Altersvorsorge bei der Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten in den Fokus.
Pensionssplitting – in der Öffentlichkeit zu wenig bekannt
„Wir stellen immer wieder fest, dass diese Möglichkeit kaum in der Öffentlichkeit bekannt ist“, so Ilse Fitzbauer, Mitglied des Präsidiums des PVÖ-Wien und Wiener Gemeinderätin a.D.
Im Jahr 2020 sind laut Momentum Institut 995 Anträge auf ein Pensionssplitting gestellt worden und im Vorjahr waren es 1720. Pro Kind können bis zu sieben Jahre Teilgutschriften übertragen werden. Der Antrag hat bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes – also gegebenenfalls mit Rückwirkung – zu erfolgen. Voraussetzung für ein Splitten der Kindererziehungszeit ist, dass beide Elternteile nach dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, da es für diejenigen, die vor dem 1. Jänner 1955 auf die Welt gekommen sind, noch kein Pensionskonto gegeben hat.
Die zuständige Behörde für die Antragstellung ist der Pensionsversicherungsträger, bei dem die antragstellende Person versichert ist. Dem Antrag für diese freiwillige Option des Pensionssplittings muss zwischen den Eltern verbindlich vereinbart werden.

Die Inanspruchnahme des Pensionssplittings steigt auf sehr niedrigem Niveau.
„Das derzeit mögliche freiwillige Pensionssplitting für bis zu sieben Jahre pro Kind halte ich für ein sinnvolles Instrument, das jedoch leider zu wenig bekannt ist. Hier wäre eine verpflichtende Information im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes durch die Pensionsversicherungsanstalt dringend notwendig. Zudem bedarf es nachvollziehbarer Berechnungsprogramme, um die Auswirkungen des Pensionssplittings auf die zukünftige Pensionshöhe der Eltern, die ihre Pensionsansprüche im Zusammenhang mit der Kindererziehung teilen, transparent zu machen“, stellt Christine Mayrhuber vom WIFO fest.

Thema stärker publik machen:
Muttertag auch als Tag des Respekts vor der Erziehungsleistung.
Ilse Fitzbauer sieht das Thema pragmatisch: „Pensionssplitting ist kein Allheilmittel und passt nicht für jede Familie. Dennoch bin ich überzeugt, dass besonders Familien, in denen Väter ein sehr hohes Einkommen haben, diese Möglichkeit prüfen sollten. Frauen, die Kinder bekommen, sie erziehen und sich oft über Jahre hinweg – teilweise unter Verzicht auf Vollzeiterwerbstätigkeit – um sie kümmern, leisten einen enorm wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Davon profitiert nicht nur die eigene Familie, sondern wir alle. Gerade rund um den Muttertag halte ich es daher für sinnvoll, verstärkt auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen. Gleichzeitig ist es mir wichtig zu betonen: Frauen sollten immer auf Ihre eigene finanzielle Unabhängigkeit achten. Denn gegen Ende des Berufslebens lässt sich die eigene Pension kaum noch beeinflussen.“
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Dr. Susanne Eiselt
PVÖ-Wien | Öffentlichkeitsarbeit
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PVÖ-Wien | Eiselt