Gesetzliches Pensionsantrittsalter darf nicht erhöht werden
Die Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von 65 Jahren darf nicht erhöht werden. Vielmehr braucht es mehr Maßnahmen, um das faktische Antrittsalter zu erhöhen. Das Argument der „Unfinanzierbarkeit“ lässt Kostelka nicht gelten, denn: Zwar steige derzeit noch der Anteil der Pensionen am BIP leicht, das werde sich aber in den nächsten Jahren verändern. Das ASVG-System sei „tragfähig und stark“, und das auch für kommende Generationen.
Schutz vor Diskriminierung gefordert
Die derzeit immer stärker um sich greifende „Online-Only“-Praxis vieler Unternehmen, aber auch der öffentlichen Hand wird vom Seniorenrat aufs Schärfste kritisiert. „Es ist inakzeptabel, dass Bürger ohne Zugang zum Internet keinen Handwerkerbonus beantragen, nicht um Heizungsaustauschförderung ansuchen oder Bundesschatzscheine zeichnen können“, betont der PVÖ-Präsident. Der Staat müsse hier mit gutem Beispiel vorangehen und seine Angebote wie Förderungen oder auch den Bundesschatz auch analog zugänglich machen.
Alle Impfungen im nationalen Impfplan müssen kostenlos sein
Viele Impfungen wie z.B. jene gegen Gürtelrose, sind zwar im nationalen Impfplan empfohlen, die Kosten dafür müssen aber von den Patienten privat bezahlt werden. Kostelka stellt hier erneut klar, dass Impfschutz keine Frage des Geldbörsels sein darf und fordert, dass künftig alle im nationalen Impfplan empfohlenen Impfungen von der öffentlichen Hand übernommen werden müssen. Weiters fordert der Seniorenrat eine Medikamentenkosten-Obergrenze.
Die Liste mit allen Forderungen findet sich untenstehend zum Download.