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Handwerkerbonus - Wie kann ich ihn beantragen?

Seit 15. Juli 2024 kann der sogenannte „Handwerkerbonus“, die Förderung von Handwerkerleistungen, beantragt werden. Dies ist leider – trotz der lauten Proteste des Pensionistenverbandes Österreichs – derzeit immer noch nur online möglich. Wir haben die wichtigsten Fragen zur Antragsstellung kompakt zusammengefasst.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Handwerkerleistungen im privaten Wohnbereich (nur die Arbeitsstunden, nicht die Kosten für Material oder Lieferung) ab 1. März 2024 bis zu 2.000 Euro netto pro Person im Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person im Jahr 2025. Beispielsweise: Ausmalen, Fliesen legen, Boden erneuern. Wichtig: Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Es werden maximal 20 Prozent der Arbeitskosten gefördert. Wichtig: Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen.

Wie kann ich den Antrag online stellen?

https://handwerkerbonus.gv.at/
Hier kann der Antrag mit - aber auch ohne ID-Austria gestellt werden.

Wie kann man den Antrag ohne Internet stellen?

Wenn jemand über kein Internet verfügt, so haben die Bürgerservice-Stellen der Gemeinden (in Wien die Magistratischen Bezirksämter) zugesichert, bei der Antrags-Stellung zu helfen. Auch die meisten Handwerksbetriebe sind ihren Kundinnen und Kunden dabei behilflich. Bei der Antragsstellung bitte unbedingt die Rechnung, den Zahlungsbeleg und einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen. Ebenso bitte Ihre Kontodaten, damit der Bonus an Sie überwiesen werden kann. Der PVÖ fordert aber weiterhin die Schaffung von Möglichkeiten, damit jede und jeder seinen Antrag auch selbst per Brief stellen kann.

Kann ich mehrere Rechungen gleichzeitig einreichen?

Ja, das geht. Aber die maximale Förderhöhe pro Person bleibt gleich.

Kann ich gleichzeitig auch noch andere Förderungen beantragen?

Nein, eine Kombination mit anderen Förderungen ist nicht möglich.

Kann meine Tochter/mein Sohn den Antrag auf ihren/seinen Namen stellen obwohl die Rechnung auf meinen Namen läuft?

Nein, das ist nicht möglich. Die Rechnung muss auf den Antragsteller / die Antragstellerin ausgestellt sein. Aber Ihre Tochter/Ihr Sohn kann natürlich über seinen PC den Antrag in Ihrem Namen eingeben. Wichtig ist, dass der Name des Antragsstellers mit dem Namen auf der Rechnung ident ist.

Wann erhalte ich mein Geld?

Laut Auskunft werden die Förderungen nach der Reihe des Eintreffens vergeben. Wie viel Zeit zwischen Einreichen und Überweisung vergehen kann, kann derzeit nicht pauschal beantwortet werden.

Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?

Inhaltliche Fragen zum Handwerkerbonus oder zum Verfahrensstand werden ausschließlich vom Callcenter der Buchhaltungsagentur des Bundes
telefonisch unter +43 50506 859333 bzw.per Mail unter handwerkerbonus(at)bhag.gv.at beantwortet!

Auf diesem offiziellen Übersichts-PDF sind die wichtigsten Informationen noch einmal kompakt zusammengefasst:https://handwerkerbonus.gv.at/wp-content/uploads/2024/07/Infoschreiben_V3_120724.pdf