Bitte um Überweisung von Euro 33,00 für die Jahresmarke 2026 bis Ende Mai .
Der PVÖ-Mitgliedsbeitrag ist absetzbar
Wichtig: Der PVÖ-Mitgliedsbeitrag ist keine „Spende“ oder auch nicht mit dem Kirchenbeitrag vergleichbar! Pensionist*innen müssen im Zuge des Jahresausgleichs („Arbeitnehmerveranlagung“) den PVÖ-Mitgliedsbeitrag unter „Werbungskosten“ (im Formular L1 im Feld 717) selbst eintragen. Der Mitgliedsbeitrag wird somit in voller Höhe geltend gemacht und bringt eine Reduktion der Lohnsteuer.
Mfg
Johann Schinkinger
