Dr. Peter Kostelka, Präsident des unabhängigen Pensionistenverbandes Österreichs, der zahlreiche Betroffene beim Gang vor den VfGH unterstütze, bedauert diese Entscheidung sehr, stellt aber klar: „Der Spruch des VfGH ist anzuerkennen. Aber umso mehr wird der unabhängige Pensionistenverband weiterhin dafür eintreten, dass diese Regelung, die einer Geburtstags-Lotterie gleichkommt, in Zukunft dauerhaft abgeschafft wird.“
Zu allen noch offenen Verfahren hier die Antworten zu den häufigsten Fragen:
- Was ist jetzt zu tun, wenn ich eine Ladung zu einem noch offenen Gerichtstermin habe?
ANTWORT: Bitte geben Sie dem Gericht bekannt, dass Sie die Klage zurückziehen wollen. Diese Klagsrückziehungen bei anhängigen Verfahren müssen schriftlich erfolgen.
- Gibt es eine nächste Instanz oder eine weitere Möglichkeit, das Verfahren fortzusetzen?
ANTWORT: Nein. Es gibt keine weitere Instanz und keine sinnvolle Möglichkeit weiter vorzugehen
- Sind gegebene Vollmachten hinfällig und entstehen dadurch Kosten?
ANTWORT: Die Vollmachten sind hinfällig. Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten
- Sollen eventuell noch eintreffende Urteile noch an den Pensionistenverband gesendet werden?
ANTWORT: Nein. Die Urteile müssen nicht mehr an uns gesendet werden.