Auf Einladung unseres Obmanns Herbert Schmid hielt Herr Zellinger einen informativen Vortrag über die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und eine kurze Einführung in die Erstellung eines Testaments. Zu Beginn erklärte er den Begriff des Erwachsenenvertreters, der früher als Sachwalter bekannt war. Während des gesamten Referats gab es zahlreiche interessante Wortmeldungen von den Anwesenden, was zu einer lebhaften Diskussion führte. Zum Abschluss seines Vortrags verteilte Dr. Zellinger eine Broschüre mit den 40 meistbehandelten Gesetzespunkten und gab wertvolle Hinweise, wie und wo persönliche Gespräche mit ihm geführt werden können.
Ein wichtiger Hinweis: Die erste Informationsstunde ist kostenlos.
Wir danken Herrn Zellinger für seinen aufschlussreichen Beitrag und freuen uns auf weitere spannende Stammtisch-Nachmittage!
Folgend Zusammenfassung in Kurzform:
- Vorsorgevollmacht:
- Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) das Recht gibt, in bestimmten Angelegenheiten für sie Entscheidungen zu treffen, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies kann finanzielle Angelegenheiten oder persönliche Belange betreffen.
- Patientenverfügung:
- Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem festgelegt wird, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls gewünscht oder abgelehnt werden. Sie hilft Ärzten und Angehörigen, die Wünsche des Patienten zu respektieren, wenn dieser nicht mehr selbst entscheiden kann.
- Testament:
- Ein Testament ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person (der Erblasser) festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Es regelt die Erbfolge und kann auch besondere Wünsche zur Bestattung oder zur Pflege von Haustieren enthalten.
Diese Dokumente sind wichtig für die persönliche Vorsorge und helfen dabei, die eigenen Wünsche im Ernstfall durchzusetzen.