Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2024/2025 mit einem Heizkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro pro Haushalt unterstützt. Die Antragsfrist läuft von 1. Oktober bis 30. November 2024.
ACHTUNG: Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden - aber auch Anfrage auf der Gemeinde ist möglich
Wer wird gefördert?
- Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:
- Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. September 2024
- Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
- Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).
- Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben.
Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.
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