Pflege

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24-Stunden-Pflege-Förderung muss auf mindestens 1.500 Euro erhöht werden!

Zur aktuellen Diskussion um die 24-Stunden-Betreuung betont Dr. Peter Kostelka, Präsident des unabhängigen Pensionistenverband Österreichs, dass es DRINGEND bessere Rahmenbedingungen für 24-Stunden-Betreuung braucht. Die wichtigsten Maßnahmen: Die Förderung für die 24-Stunden-Pflege muss auf 1.500 Euro erhöht werden, die Einkommensgrenze für die 24-Stunden-Förderung angehoben und die Rahmenbedingungen für die Pflegekräfte verbessert werden.

„Durch eine Anhebung der Förderung würden sich auch die Löhne der Betreuerinnen erhöhen. Wie notwendig das ist, zeigen aktuelle Zahlen. In den letzten Jahren haben rund 8.000 24-Stunden-Betreuungskräfte Österreich verlassen, da sie in anderen europäischen Ländern attraktivere Rahmenbedingungen und vor allem höhere Löhne erwarten.  Es droht eine große Betreuungskrise, die 24-Stunden-Betreuung ist ernsthaft in Gefahr. Die Verantwortlichen in der Regierung müssen jetzt handeln – sonst wird diese wichtige Säule des Pflegesystems zusammenzubrechen. Mit katastrophalen Folgen für die Betroffenen, die Angehörigen und das ganze System“, betont Kostelka.

Daher fordert der unabhängige Pensionistenverband Österreichs:

  • + Erhöhung der 24-Stunden-Pflege-Förderung auf mindestens 1.500 Euro. (Diese Förderung wurde seit der Einführung im Jahr 2007 (!) erstmals im Jahr 2023 von 550 auf 640 und seit 1. September 2023 auf 800 Euro angehoben.)
  • + Anpassung und Erhöhung der Einkommensgrenze für Förderung der 24-Stunden-Betreuung. Diese wurde in 17 Jahren kein einziges Mal erhöht. Seit 2007 liegt diese Grenze unverändert bei 2.500 Euro, obwohl die Teuerung seit 2007 plus 46,9 (!) Prozent beträgt. Durch die jährlichen Steigerungen von Pension- und Pflegegeld fallen Jahr für Jahr immer mehr Personen aus der vollen Förderwürdigkeit für die 24-Stunden-Betreuung (diese beträgt derzeit 800 Euro bei 2 selbstständigen bzw. 1.600 Euro bei zwei unselbstständigen Betreuungskräften pro Monat, Anm.) heraus.
  • + Steuerliche Verbesserungen: Freibetragsbescheid für das laufende Jahr bei Aufwendungen für eine 24- Stunden-Betreuung
  • + Flächendeckende Supervision für Betreuerinnen und Angehörige (auch digitale Supervision für Betreuerinnen und ggf. für Angehörige)