Pensionen

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Mindestpensionist*innen bei Direktzahlung neuerlich benachteiligt!

Die Regierung hat wieder einmal bewiesen, dass ihre Maßnahmen nicht sozial treffsicher sind. Denn bei der mit März zur Auszahlung gelangten, „Direktzahlung“ genannten Einmalzahlung, wurde (wie übrigens bereits im Vorjahr im Herbst beim sogenannten „Teuerungsausgleich“) die Einmalzahlung nicht auf Basis der Ausgleichszulage (1.110 Euro), sondern nur auf Basis des Eigenpensionsanteils bemessen. Das ist unsozial!

"Das ist unsozial, denn die, die ohnehin am wenigsten haben, bekommen damit von der Regierung am wenigsten“, erklärte der Präsident des unabhängigen Pensionistenverbandes, Dr. Peter Kostelka.

Im Pensionistenverband häufen sich nun die Beschwerden von fassungslosen Pensionist*innen. Zitat einer Betroffenen: „Ich habe mit 333 Euro Einmalzahlung gerechnet (30% von 1.110 Euro, Anm.), bekommen habe ich aber nur 85 Euro, damit kann ich unmöglich meine Stromnachzahlung bezahlen“ – so lautet ein Hilferuf einer Mindestpensionistin.

Diese unsoziale Regelung muss überarbeitet werden

Für den unabhängigen Pensionistenverband ist klar: „Diese unsoziale Einmalzahlungs-Regelung bei den Ausgleichszulagen-Bezieher*innen muss überarbeitet werden. Kostelka: „Es ist angesichts der Rekord-Teuerung ein Gebot der Stunde, den Ärmsten zu HELFEN und sie nicht zu BENACHTEILIGEN!“

Detail-Informationen zur Höhe der Einmalzahlung gibt es im untenstehenden PDF.

 

Hier gibt's alle wichtigen Infos zur Direktzahlung kompakt zusammengefasst!