Genau wie beim klassischen Impfpass in Papierform werden im e-Impfpass zukünftig alle Impfungen eingetragen, die eine Person erhalten hat. Die Impfdaten werden im zentralen österreichischen Impfregister gespeichert. Auch zurückliegende Impfungen – z.B. aus dem gelben Papierimpfpass – kann man in das elektronische Impfregister nachtragen lassen kann. Dann sind auch diese Impfungen im e-Impfpass dokumentiert.

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PVÖ-Tipp: Elektronischer Impfpass
Der elektronische Impfpass (auch e-Impfpass) wird in den nächsten Jahren den klassischen Papierimpfpass nach und nach ablösen. Der PVÖ Wien informiert Sie dazu.
Einsicht in den e-Impfpass
Man kann seine Impfungen über das ELGA-Portal im e-Impfpass einsehen und ausdrucken. Es gibt für den e-Impfpass keine Abmeldemöglichkeit. Das bedeutet, dass Ihnen Ihr e-Impfpass auch dann zur Verfügung steht, wenn Sie sich von ELGA abgemeldet haben.
Kann ich den e-Impfpass auch ausdrucken lassen?
Die ELGA-Ombudsstelle druckt auf Wunsch der betroffenen Personen den e-Impfpass sowie die Protokolldaten aus. Dafür steht das Formular e-Impfpass (PDF, 120 KB) zur Verfügung.
ELGA-Ombudsstelle Standort Wien
Ramperstorffergasse 67, 1050 Wien
Telefon: +43 1/544 06 80
E-Mail: elga-ombudsstelle(at)wien.gv.at
Montag bis Mittwoch sowie Freitag 9:00-12:00, Donnerstag 13:00-16:00 (nur werktags)
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
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