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PVÖ-Tipp: Geräte-Retter-Prämie - Nachfolgemodell des Reparaturbonus
Seit 12. Jänner 2026 können sich Privatpersonen auf der Website geräte-retter-prämie.at einen Bon für die Reparatur ihrer Elektro- und Elektronikgeräte beantragen und bei den angeführten Partnerbetrieben einlösen.
- Die Reparaturförderung können Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich beantragen.
- Gefördert wird die Reparatur, das Service und die Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.
- Bons können nur für jene E-Geräte genutzt werden, die in der Liste der förderungsfähigen E-Geräte und Kosten enthalten sind. Die Liste finden Sie auf der Förderungswebsite geräte-retter-prämie.at.
- Die E-Geräte müssen sich im Eigentum der antragstellenden Privatperson befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.
Hier geht’s zum Geräte-Retter Bon: https://bon.geräte-retter-prämie.at/grp/registrierungk
Fristen
- Der erstellte Bon kann innerhalb von drei Wochen ab Ausstellung bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden.
- Das Gültigkeitsdatum ist am Bon angeführt.
- Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon.
- Danach kann jederzeit ein neuer Bon beantragt und eingelöst werden.
- HINWEIS:
- Die Anzahl der Bons, die von einer Person genutzt werden, ist grundsätzlich nicht beschränkt.
- Das heißt, es kann für alle E-Geräte, die einer Reparatur oder einer Wartung bedürfen, jeweils – hintereinander – ein eigener Bon gezogen und eingelöst werden.
Höhe der Förderungen
- Die Höhe der Förderung beträgt pro Bon 50 Prozent der förderungsfähigen Bruttokosten bis maximal 130 Euro für die Reparatur, Service- und Wartungsleistung und/oder bis zu maximal 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags.
- Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den ein Bon eingelöst wurde, die Reparatur, eine Service- oder Wartungsleistung beauftragt, muss diese beim selben Betrieb durchgeführt werden.
- Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen. Die Einreichung der Förderungsunterlagen erfolgt durch den Partnerbetrieb und der Förderbetrag wird direkt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
PVÖ-Wien