Beratungsgespräch; Foitik, Bartl, Eichler
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Service
Gesundheit
Konsumentenschutz

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PVÖ-Tipp: Gesundheit ist ein kostbares Gut!

Gesundheit ermöglicht es uns unser Leben in vollen Zügen zu genießen und für unsere Liebsten da zu sein. Eine gute Pflege von Körper und Geist ist der Schlüssel, um dieses Gut zu bewahren. Auch Vorsorge und Selbstfürsorge spielen eine wichtige Rolle, um langfristig gesund zu bleiben.

Der PVÖ Wien zeigt mit dem Sammeln wichtiger Adressen und Links, wie bedeutend der Zugang zu relevanten Informationen für Seniorinnen und Senioren ist.

Fonds Soziales Wien (FSW) - Beratung und Unterstützung von Menschen

Der Fonds Soziales Wien (FSW) berät und begleitet Wienerinnen und Wiener in schwierigen Lebenssituationen und sorgt dafür, dass Menschen in Wien die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Das Angebot umfasst Leistungen der Pflege und Betreuung, Behindertenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Schuldenberatung sowie Grundversorgung für geflüchtete Menschen.

Die Tochtergesellschaften des FSW bieten Schuldenberatung, Hauskrankenpflege, Betreuung in Tageszentren für Seniorinnen und Senioren sowie Betreuung und Unterstützung für obdach-, wohnungslose sowie geflüchtete Menschen und Aus- und Weiterbildung für Sozial- und Gesundheitsberufe. 

Kontakt

Telefon: 01 24 5 24  ( 08:00 bis 20:00 Uhr)

E-Mail: post(at)fsw.at

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Pflegegeld

Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).

Die Gewährung und Erhöhung des Pflegegeldes muss beantragt werden (Pflegegeldantrag anzeigen)

Pensions- oder Rentenbezieher bringen den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente auszahlt. Bitte Ausnahmen beachten!

 

Angehörigenbonus seit 1. Juli 2023

 

Personen, die nahe Angehörige, denen zumindest ein Pflegegeld der Stufe 4 gebührt, in häuslicher Umgebung pflegen und sich  aufgrund dieser Tätigkeit in der Pensionsversicherung  begünstigt selbst- oder weiterversichert haben, erhalten ab Juli 2023 von Amts wegen einen Angehörigenbonus.

Auch anderen nahen Angehörigen, beispielsweise Pensionistinnen/Pensionisten, gebührt der Angehörigenbonus auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen:

  • Bezug eines Pflegegeldes zumindest der Stufe 4
  • Durchführung der überwiegenden Pflege seit mindestens einem Jahr
  • Maximales Einkommen der/des pflegenden Angehörigen von 1.595,50 Euro netto pro Monat (Stand 2025)
  • Kein Anspruch auf einen Angehörigenbonus aufgrund einer Selbst- oder Weiterversicherung

Im gemeinsamen Haushalt mit der pflegebedürftigen Person zu leben, ist keine Voraussetzung, um den Angehörigenbonus zu erhalten.

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Psychosozialer Dienst

 

Die psychosozialen Dienste Wien  bieten Rat und Hilfe bei psychischen Erkrankungen.

Die Sorgenhotlineder Psychosozialen Dienste Wien ist ein kostenloses psychosoziales Erst-Angebot für alle Menschen in Wien. Sie bieten damit eine erste Entlastung und Beratung.

Die acht sozialpsychiatrischen Ambulatorien in Wien sind die Anlaufstelle für Betroffene im Fall einer psychiatrischen Erkrankung oder Krisensituation.

Sorgenhotline Wien: 01 4000 53000

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Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung

Für jedes von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt auf Rezept verordnete Medikament ist pro Packung eine Rezeptgebühr direkt in der Apotheke zu bezahlen. Mittels e-Rezept werden die verordneten Medikamente im e-card-System gespeichert. Nach Überschreiten der Rezeptgebührenobergrenze zahlen Sie keine Rezeptgebühr mehr. Diese Gebühr entfällt auch für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Für rezeptgebührenbefreite Personen übernimmt die ÖGK die Kosten aller über ein e-Rezept verschriebenen Medikamente zur Gänze (außer Privatrezepte und rezeptfreie Heilmittel). Manche Personengruppen sind automatisch per Gesetz von der Rezeptgebühr befreit, andere können unter bestimmten Voraussetzungen per Antrag befreit werden.

Weitere Informationen auf der Website der ÖGK anzeigen.