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Jetzt Mitglied werdenWer hat Anspruch?
Personen, die laut Bundesseniorengesetz § 2 als Senior*innen gelten:
Als Senioren im Sinne dieses Gesetzes gelten alle Personen österreichischer Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit Wohnsitz in Österreich und
- die auf Grund eines Gesetzes oder Vertrages aus eigener Tätigkeit eine Pension, gleichgültig welcher Art, beziehen oder
- die ein bestimmtes Alter erreicht haben; dieses ist bei Frauen die Vollendung des 55. Lebensjahres und bei Männern die Vollendung des 60. Lebensjahres
Wie bekomme ich die Soforthilfe?
Antrag ausfüllen
Erhältlich bei der jeweiligen PVÖ-Bezirksorganisation oder bei der Landesorganisation Wien, Alserbachstraße 23, 1090 Wien, pvoe-wien(at)pvoe.at, 01/319 40 12
Unterlagen dazulegen
- Eine Kopie der vollständigen Kontoauszüge (der letzten drei Monate) Ihres Bankkontos lautend auf ihren Namen
- Eine Kopie Ihres Einkommensnachweises / Pensionsbescheides für das aktuelle Kalenderjahr
- Kopie(n) jener Rechnung(en), die Sie „außertourlich“ zu bewältigen hatten, und die für Sie eine zusätzliche und unerwartete finanzielle Belastung darstellen
- Die Zahlungsbelege zu der/den jeweiligen Rechnung/en
- amtlich gültiger Lichtbildausweis
Antrag und Unterlagen einsenden:
- Abgeben in der PVÖ-Bezirksorganisation
- E-Mail an pvoe-wien(at)pvoe.at
- Postalisch an Pensionistenverband Österreichs – Landesorganisation Wien, Alserbachstraße 23, 1090 Wien
Nach Prüfung der Unterlagen melden wir uns bei Ihnen!

Wir freuen uns über PVÖ-Tipp-Vorschläge!
Kontakt

Gabriele Schrack
Projekte | DI & MI 9-13 Uhr
1090 Wien, Alserbachstraße 23
PVÖ-Wien | Schrack