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Jetzt Mitglied werdenWiener Mindestsicherung
Die Mindestsicherung ist eine finanzielle Unterstützung für Wiener*innen mit keinem oder geringem Einkommen und sichert die Lebenshaltungskosten und die Miete ab.
Voraussetzungen
- Kein Einkommen oder ein Einkommen unterhalb der Grenze (für das Jahr 2025):
- Alleinstehende oder Alleinerzieher*innen: 1.209,01 Euro
- Personen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, die mit anderen Personen in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft leben (pro Person): 846,31 Euro
- Zusätzlich für minderjährige Kinder (pro Kind): 326,44 Euro
- Lebensmittelpunkt, Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellte Personen
Antrag
Wenn Sie einen Antrag auf Mindestsicherung stellen wollen, können Sie:
- Für Auskünfte das Servicetelefon der Stadt Wien - +43 1 4000-8040 anrufen
- Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen
- Den Antrag per Online-Formular, per Post, Fax, E-Mail oder persönlich im zuständigen Sozialzentrum stellen
- Hier geht’s zum Online-Mindestsicherung-Antrag
- E-Mail: servicestelle(at)ma40.wien.gv.at
- Adresse: Town Town, 3., Thomas-Klestil-Platz 8
Mobilpass - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Mit dem Mobilpass bekommen einkommensschwache Menschen in Wien bestimmte Ermäßigungen. Sie können ein Ansuchen stellen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben, zum Beispiel eine Mindestpension beziehen, und die Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie Mindestsicherung für wenigstens 1 Monat beziehen, müssen Sie kein Ansuchen auf Ausstellung eines Mobilpasses stellen, sondern bekommen ihn automatisch zugeschickt. Das Ansuchen können Sie herunterladen, ausfüllen und mit der Post oder per E-Mail schicken oder bei der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht abgeben.
Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift von allen volljährigen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, notwendig ist.
Folgende Unterlagen (in Kopie) von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (auch Kinder) müssen Sie dem Ansuchen beilegen:
- Identitätsnachweis (Lichtbildausweis)
- Personaldokumente
- Aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise

Mobilpass - Ermäßigungen gibt es für folgende Leistungen
- Ermäßigte Monatskarte bei den Wiener Linien
Inhaber*innen eines Mobilpasses der Stadt Wien können auch ein ermäßigtes 31 Tage WIEN Ticket der Wiener Linien erwerben. - Ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien Wien
- Ermäßigter Eintritt bei den Städtischen Bädern
- Nachlass von 50 % bei der Hundeabgabe für maximal einen Hund
- Preisermäßigungen bei Kursen und Vorträgen der Wiener Volkshochschulen (Info unter www.vhs.at)
- Ermäßigung bei den Freizeitangeboten der städtischen Pensionistenklubs
- Ermäßigung bei Ausflugsfahrten für Besucher:innen von Pensionistenklubs des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP)
- Einige private Unternehmen bieten Ermäßigungen für Mobilpass-Besitzer*innen, in einigen Sozialmärkten kann man mit dem Mobilpass günstiger einkaufen (Anfrage direkt dort)
Mobilpass - Antragstellung
Keine Antragstellung ist erforderlich:
- Bezieher*innen der Mindestsicherung der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien mit zumindest 1-monatigem Bezug
- Bezieher*innen von Pensionen mit Ausgleichzulage mit Bezug einer Wiener Wohnbeihilfe der Abteilung für Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten der Stadt Wien mit zumindest 1-monatigem Bezug
Antragstellung erforderlich:
- Bezieher*innen von Pensionen mit Ausgleichszulage (ohne Wohnbeihilfenbezug)
- Bezieher*innen von Pensionen mit Ausgleichszulage mit 360/480 Beitragsmonaten der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit
- Bezieher*innen mit folgenden Pensionen, die den maßgeblichen Mindeststandard nicht überschreiten:
- Witwen-/Witwerpensionsbezieher*innen, die das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht haben
- Waisenpensionist*innen mit dauernder Erwerbsunfähigkeit
- Bezieher*innen mit folgenden Einkommen, die den maßgeblichen Mindeststandard nicht überschreiten:
- Unterhaltsbezieher*innen im Sinne des ABGB, die das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht haben
- Taschengeld- und Mindestfreibetragsbezieher*innen gemäß Wiener Mindestsicherungsgesetz, die in Pensionisten-Wohnhäusern, Pflege- und Wohnheimen oder in Behinderteneinrichtungen unter Kostenbeteiligung eines öffentlichen Trägers wohnen
Da der Mobilpass befristet ist, muss 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
Der Mobilpass ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Mobilpass - Erreichbarkeit
Mobilpass - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
1110 Wien, Erdbergstraße 228
Telefon: 01-4000-8040
Fax: 01-4000-40 679
E-Mail: mobilpass(at)ma40.wien.gv.at
Webseite:Hier gehts zum Mobilpass
Geschäftszeiten
Persönliche Auskünfte: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8-12 Uhr und Donnerstag 15.30-17.30 Uhr
Telefonische Auskünfte: Montag-Freitag 8-18 Uhr
Sozialmärkte in Wien
Es gibt unterschiedlichste Anbieter*innen in Wien. Eine Information über Einrichtungen, die Produkte des täglichen Bedarfs zu sehr günstigen Preisen für Menschen mit niedrigem Einkommen anbieten finden Sie auf der website der Stadt Wien. Hier geht es zur Liste der „Sozialmärkte“ in Wien

Netzwerk Sozialberatung der Volkshilfe Wien
Die Sozialberatung ist eine spezialisierte Beratungsstelle für Menschen in sozialen, finanziellen und/oder rechtlichen Notlagen.
Die Anmeldung und Abklärung erfolgt über das Online Kontaktformular Sozialberatung (hier geht’s zum Anmeldeformular)
Telefonische Kontaktaufnahme: +43 1 360 64/0
E-Mail: sozialberatung(at)volkshilfe-wien.at

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Kontakt:

Gabriele Schrack
Projekte | DI & MI 9-13 Uhr
1090 Wien, Alserbachstraße 23
PVÖ-Wien | Schrack