Der PVÖ Wien zeigt mit dem Sammeln wichtiger Adressen und Links, wie bedeutend der Zugang zu relevanten Informationen für Seniorinnen und Senioren ist.

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PVÖ-Tipp: Wohnen ist ein Grundrecht!
Voraussetzungen - Antrag - Beratung

Die Wiener Wohnbeihilfe ist eine Wohnunterstützungsleistung für alle Wienerinnen und Wiener, die ein Einkommen in Höhe des Richtsatzes beziehungsweise über dem Richtsatz im Sinne des Wiener Mindestsicherungsgesetzes haben und deren Wohnungsaufwand unzumutbar ist.
ANTRAG
Wohnbeihilfe können Sie jederzeit online beantragen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen um Wohnbeihilfe zu bekommen, können Sie mit dem Wohnbeihilfe-Checker überprüfen:
VORAUSSETZUNGEN
Sie können Wohnbeihilfe nur für eine Wohnung beantragen, in der Sie schon wohnen. Für eine Wohnung, in die Sie erst einziehen werden, können Sie keine Wohnbeihilfe beantragen.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Wohnbeihilfe zu bekommen:
- Sie müssen Ihren Lebensmittelpunkt und Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und sich tatsächlich in Wien aufhalten.
- Sie müssen Mieter*in der Wohnung sein und in keinem Verwandtschaftsverhältnis zum*zur Eigentümer*in stehen.
- Sie dürfen keine Mindestsicherung (MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) bekommen.
- Sie müssen mehr als das im Wiener Wohnbeihilfegesetz festgelegte Mindesthaushaltseinkommen und weniger als das festgelegte Höchsthaushaltseinkommen verdienen.
- Sie müssen österreichische*r Staatsbürger*in oder diesen gleichgestellt sein
TIPP:
Informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen, bevor Sie den Antrag stellen. Die Unterlagen können Sie im Online-Formular hochladen.
BERATUNG:
- Eine persönliche Beratung vor Ort ist nur mit Termin möglich.
- Bitte wählen Sie hierfür die Online-Terminreservierung für die Servicestelle aus: Terminreservierung für die Servicestelle.
Wohnungssicherung im Gemeindebau

Sie haben seit einiger Zeit Ihre Miete nicht bezahlt und es besteht die Gefahr, dass Sie Ihre Wohnung verlieren?
Das können Sie tun, um Ihre Wohnung zu behalten:
Können Sie die offenen Mieten zusätzlich zu den laufenden Mieten in Raten bezahlen?
Dann treffen Sie bitte so rasch wie möglich eine Ratenvereinbarung mit der Wiener Wohnen Rückstandsbetreuung an der Service-Nummer 05 75 75 75.
Sie können die ausstehenden Mieten nicht zur Gänze selbst aufbringen?
Die Stadt Wien hat für Personen, die durch die Teuerung in finanzielle Engpässe geraten sind, Unterstützungsleistungen bereitgestellt.
Jeder Einzelfall wird geprüft und es wird Ihnen geholfen, wenn:
- die Voraussetzungen passen
- und Sie auch bereit sind, am Abbau Ihres Rückstandes möglichst mitzuarbeiten.
Wir raten Ihnen dringend, mit der Wiener Wohnungssicherungsstelle der Magistratsabteilung 40 Kontakt aufzunehmen.
Wiener Wohnungssicherungs- und Delogierungsprävention-MA 40
Telefonische Terminvereinbarung empfohlen
Tel.: 01 4000 8040
Erdbergstraße 228, 1110 Wien
Wohnungssicherung Plus in Privat- und Genossenschaftswohnungen
Die Wiener Wohnungssicherung Plus unterstützt Mieter*innen, die vom Verlust der Wohnung bedroht sind. Sie ermöglicht rasche Hilfe bei offenen Mietrückständen oder Nutzungsentgelten (Genossenschaftswohnungen) oder offenen Betriebskostenabrechnung.
Sollten Sie bereits beim Wohnschirm die Übernahme eines Mietrückstandes beantragt haben und der Antrag ist noch nicht entschieden, können Sie keinen Antrag auf die Wohnungssicherung Plus stellen.
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen und die erforderlichern Unterlagen. Hier gehts zur Informationsseite Wiener Wohnungssicherungs Plus.
Für allgemeine Fragen steht das Servicetelefon der Stadt Wien für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter +43 1 4000-8040 zur Verfügung. Sollte es Ihnen nicht möglich sein einen Online-Antrag zu stellen, wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon: +43 1 4000-8040.
Fachstelle für Wohnungssicherung FAWOS
Die Fachstelle für Wohnungssicherung berät und unterstützt Personen bei verschiedenen Themen und Problemen rund ums Wohnen. Hauptziel ist die Sicherung der Wohnung.
Um welche Themen geht es?
- Probleme, die Miete zu bezahlen.
- Anstehende Veränderungen, die bald dafür sorgen, dass Sie Ihre Miete nicht mehr bezahlen
- Aufforderungen auszuziehen.
- Gerichtliche Kündigung oder Räumungsklage
- Befristeter Mietvertrag
- Fragen zur Befristung, Verlängerung und alternativen Wohnmöglichkeiten haben.
Mieter*in einer Privat- oder Genossenschaftswohnung
- Fachstelle für Wohnungssicherung FAWOS
- Adresse: 11., Erdbergstraße 228
- Telefon: +43 1 218 56 90
- Erreichbar:
- Montag, Dienstag und Donnerstag: von 8.30 bis 13 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
- Mittwoch: von 8.30 bis 12 Uhr
- Freitag: von 8.30 bis 13 Uhr
- Erreichbar:
- E-Mail: fawos(at)volkshilfe-wien.at
Beratungsstellen zur Wohnungssicherung - Wiener Gemeindebau und Privatwohnungen
Mieter*in einer Gemeindewohnung über 25 Jahre
- Zielgruppenzentrum Erdbergstraße
- Adresse: 11., Erdbergstraße 228
- Servicezeiten:
- Montag, Dienstag, Freitag: von 8 bis 12 Uhr (Annahmeschluss 11.30 Uhr)
- Donnerstag: von 8 bis 12 Uhr (Annahmeschluss 11.30 Uhr) und von 15.30 bis 17.30 Uhr (Annahmeschluss 17 Uhr)
- E-Mail: post-rg4(at)ma40.wien.gv.at
- Telefonischer Journaldienst: +43 1 4000-11420
- Erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr
Mieter*in einer Gemeindewohnung mit Kindern unter 18 Jahren
Sollten Sie Mieter*in einer Gemeindewohnung sein und diese mit Ihren minderjährigen Kindern bewohnen, können Sie sich auch an eines der Familienzentren der Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) wenden.
Auskunft und Beratung

Mieterhilfe mobil (kostenlos)
Guglgasse 7–9, 1030 Wien
Tel: 01 / 4000 — 259 36
E‑Mail: mobile@mieterhilfe.at
Mietervereinigung
Reichsratsstraße 15, 1010 Wien
Tel.: 050195 — 3000
E‑Mail: zentrale(at)mietervereinigung.at
Mieterinteressensgemeinschaft
Antonsplatz 22, 1100 Wien
Tel.: 01/ 602 25 31