Bei körperlicher oder sozialer Hilfsbedürftigkeit gibt es in Österreich die sogenannte „Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt“, die ebenso wie die Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe beantragt werden kann. Einige Mobilfunkanbieter bieten sogenannte „Sozialtarife“ an, die über diesen Fernsprechentgelt-Zuschuss finanziert werden.
Wer hat Anspruch auf einen Sozialtarif?
- Bei einer Person im Haushalt darf man 2026 maximal 1.465,40 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben.
- Bei zwei Personen im Haushalt darf man maximal 2.311,81 Euro Haushalts-Netto-Einkommen im Monat haben.
- Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 226,11 Euro. 3 Personen dürfen also zusammen nicht mehr als 2.537,92 Euro netto im Monat haben.
Alle Anspruchsvoraussetzungen finden sich kompakt und übersichtlich zusammengefasst auf Online-Befreiungsrechner.
Wo finde ich einen Anbieter für Sozialtarife?
Einige Mobilfunkanbieter bieten sogenannte „Sozialtarife“ an, die über diesen Fernsprechentgelt-Zuschuss finanziert werden. Man kann sich direkt beim Mobilfunkanbieter nach Sozialtarifen erkundigen oder auf der Internetseite tarife.at gezielt nach Sozialtarifen suchen.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag für die Unterstützung ist denkbar einfach - einfach das Formular unter diesem Link herunterladen
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen notwendigen Unterlagen via Brief oder Mail senden an:
- Post: ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien
- E-Mail: service@orf.beitrag.at
- Upload-Service: OBS Upload Service
Telefonische Unterstützung gibt es beim ORF-Beitrags-Service unter:
050 200 800 (Mo.–Fr., 7–19 Uhr, außer feiertags)
Wie viel kann ich sparen?
Ist man anspruchsberechtigt, so spart man Monat für Monat 10 bis 12 Euro bei der Handyrechnung oder telefoniert sogar völlig kostenlos! Der
monatliche Zuschuss wird nicht direkt ausgezahlt, sondern als Gutschrift auf die Telefonrechnung angerechnet oder in Sozialtarife integriert. Übrigens: Mit diesem Formular wird auch gleichzeitig ein Antrag auf Gebührenbefreiung von der ORF-Haushaltsabgabe und auf Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags und des Grüngas-Förderbeitrags gemäß § 72 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes gestellt. Hier lässt sich also richtig viel Geld sparen!
