Der Weihnachtszuschuss beträgt € 50,- und muss bis zum 15. Dezember 2025 bei der Salzburger Landeshilfe eingelangt sein.
Wer hat Anspruch?
Sie wird an Pensionistinnen und Pensionisten ausbezahlt, die eine Ausgleichzulage erhalten und denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als 969 Euro an Einkommen bleibt.
Für Ehepaare und Partnerschaften gilt eine Obergrenze von 1.456 Euro.
WICHTIG: Das Pflegegeld wird nicht als Einkommen gerechnet.
Der Antrag kann vom 15. Oktober bis 15. Dezember 2025 elektronisch bei der Salzburger Landeshilfe beantragt werden: https://www.salzburg.gv.at/weihnachtsbeihilfe
Serviceleistung für PVÖ-Mitglieder:
Mitglieder des Pensionistenverbandes können ihren Antrag auch in Papierform (siehe Anhang) bei den Vorsitzenden der Ortsgruppen oder im PVÖ-Landesbüro abgeben.
Wir übernehmen für unsere Mitglieder die elektronische Eingabe.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wir benötigen das ausgefüllte, unterschriebene Pdf. Formular mit der Einwilligung zur Datenverarbeitung: Weihnachtsbeihilfe 2025
- Einkommensnachweis (Pensionsbescheid oder Kontoauszug ) auf dem der Erhalt einer Ausgleichszulage (AZ) erkennbar ist.
- Unterlagen über Miete und Betriebskosten (Strom, Heizung und Gemeindeabgaben) Wenn die Angaben über Miete und Betriebskosten von einem Funktionär des Pensionistenverbandes überprüft und die Richtigkeit mit der Unterschrift des Funktionärs auf dem Pdf. Formular bestätigt wurde, müssen diese Nachweise nicht beigelegt werden.
Elektronisches Formular: Weihnachtbeihilfe 2025
Mit freundlichen Grüßen
das Team der LO Salzburg
