Ausbau seniorensicherer Verkehrsmaßnahmen
OÖ. Jeder zweite im Vorjahr tödlich verunglückte Fußgänger war älter als 65 Jahre: Für den Sicherheitssprecher des Pensionistenverbandes Oberösterreich, Erwin Fuchs, ist die leichtere Umsetzung von Tempo 30 für Gemeinden und Städte ein Schritt in die richtige Richtung, er hält aber weitere verstärkte Maßnahmen für ein seniorengerechtes Verkehrssystem für unabdingbar.
Insgesamt 49 Fußgängern kostete der Straßenverkehr im Jahr 2023 bundesweit das Leben, die Senioren sind dabei die größte Opfergruppe bei den tödlichen Fußgängerunfällen, wie aktuelle Zahlen des Verkehrsclub Österreichs (VCÖ) zeigen: 25 Todesopfer waren demnach 65 Jahre oder älter, 16 Todesopfer 80 Jahre oder älter.
„Das Risiko, bei einem Unfall zu sterben, ist für ältere Menschen deutlich höher. Umso wichtiger ist, dass das Verkehrssystem noch sicherer für ältere Menschen wird“, so der Fachreferent für Sicherheit im Landesvorstand des Pensionistenverbandes Oberösterreich, Erwin Fuchs, der ein Beispiel nennt: „Zu wenige Fußgängerampeln nehmen auf das langsamere Gehtempo von älteren Menschen Rücksicht, dabei schreibt die Straßenverkehrsordnung explizit vor, dass Ampelschaltungen die Bedürfnisse von Fußgängern, die Straße ohne Eile queren zu können, beachten sollen.“ Auch der VCÖ empfehle den Bürger:innen, Fußgängerampeln mit zu kurzer Grünphase der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu melden.
Für den ehemaligen stellvertretenden Landespolizeidirektor Erwin Fuchs ist es damit jedoch noch nicht getan: „Nach einer entsprechenden Analyse der Verkehrsunfälle sollten bei den Gefahrenstellen weitere Sicherheitsmaßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder entsprechende bauliche Maßnahmen verordnet werden.“
Ablenkung am Steuer wirkt sich fatal aus
Positiv sieht Erwin Fuchs die per Novelle angekündigten Erleichterungen für mehr Verkehrsberuhigung und Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet: „Der Anhalteweg, also der Reaktionsweg plus Bremsweg, ist bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn doppelt so lange wie bei Tempo 30. Wird eine Fußgängerin oder ein Fußgänger von einem Auto mit 50 km/h angefahren, entspricht das einem Fall aus zehn Metern Höhe. Auch die Folgen einer Ablenkung wie etwa dem Handy am Steuer, sind bei 50 km/h fataler als bei 30 km/h. Dabei sind gerade ältere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger oftmals vom Vertrauensgrundsatz ausgeschlossen“, betont Fuchs abschließend.