Kostelka erwartet eine „rasche Reparatur, die diese Menschen brauchen das Geld dringend“. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bezieher*innen einer Ausgleichszulage die Einmalzahlung nicht von ihrem (geringeren) Eigenpensions-Anteil, sondern vom vollen Ausgleichszulagenrichtsatz (1.110 Euro) erhalten. „Das heißt, sie bekommen zumindest 333 Euro“, anerkennt Kostelka die Einsicht des Sozialministers. „Der Aufschrei des Pensionistenverbandes bringt den MindestpensionistInnen jetzt zusätzliches Geld, das diese Menschen dringend brauchen!“, so Kostelka abschließend.