Pensionsanpassung
- Erhöhungssätze: Pensionen bis € 2.500 brutto monatlich werden um 2,7 % erhöht.
- Über € 2.500: monatlicher Fixbetrag von € 67,50.
Ausgleichszulage
- Richtsatz für alleinstehende Pensionist*innen: € 1.308,39
- Richtsatz für Ehepaare und eingetragene Partner*innenschaften im gemeinsamen Haushalt: € 2.064,12
- Erhöhung pro Kind (bis zu einem Nettoeinkommen von € 481,23 für 2026): € 201,88
Aliquotierung für Neupensionist*innen
Neue Regel: 50 % des Anpassungsfaktors bei erster Anpassung – unabhängig vom Stichtagsmonat.
Änderung bei der Korridorpension
Antrittsalter: steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre (vierteljährlich + 2 Monate).
Die neue Teilpension
- Pensionsberechtigte reduzieren die Arbeitszeit und beziehen gleichzeitig eine Teilpension.
- Voraussetzungen: Anspruch auf eine Pension (z. B. Korridorpension, Alterspension) und Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 %.
Änderungen bei der Altersteilzeit
Maximale Dauer: 3 Jahre; Lohnausgleich neu 80 % (2026–2028).

