Bei körperlicher oder sozialer Hilfsbedürftigkeit gibt es in Österreich die sogenannte „Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt“, die ebenso wie die Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe beantragt werden kann. Einige Mobilfunkanbieter bieten sogenannte „Sozialtarife“ an, die über diesen Fernsprechentgelt-Zuschuss finanziert werden.
Wer hat Anspruch auf einen Sozialtarif?
Das Einkommen darf folgende Grenze (gilt für 2024) nicht überschreiten: für eine Person 1.364,12 Euro, bei einem Zwei-Personen-Haushalt 2.152.03 Euro und für jede weitere Person je 210,48 Euro zusätzlich zu diesem Betrag.
Alle Anspruchsvoraussetzungen finden sich kompakt und übersichtlich zusammengefasst auf der Webseite von tarife.at.
Auf der Seite der ORF Haushaltsabgabe gibt es auch einen Online-Befreiungsrechner.
Wo finde ich einen Anbieter für Sozialtarife?
Einige Mobilfunkanbieter bieten sogenannte „Sozialtarife“ an, die über diesen Fernsprechentgelt-Zuschuss finanziert werden. Man kann sich direkt beim Mobilfunkanbieter nach Sozialtarifen erkundigen oder auf der Internetseite tarife.at gezielt nach Sozialtarifen suchen.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag für die Unterstützung ist denkbar einfach - einfach das Formular unter diesem Link herunterladen
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen notwendigen Unterlagen via Brief oder Mail senden an:
- Post: ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien
- E-Mail: service@orf.beitrag.at
- Upload-Service: OBS Upload Service
Wie viel kann ich sparen?
Ist man anspruchsberechtigt, so spart man Monat für Monat 10 bis 12 Euro bei der Handyrechnung oder telefoniert sogar völlig kostenlos! Übrigens: Mit diesem Formular wird auch gleichzeitig ein Antrag auf Gebührenbefreiung von der ORF-Haushaltsabgabe und auf Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags und des Grüngas-Förderbeitrags gemäß § 72 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes gestellt. Hier lässt sich also richtig viel Geld sparen!