Referate und Arbeitsgruppen
Landessportreferat
Bewegung und Sport - ein Garant für Lebensqualität
Sport und Bewegung sind ein wesentlicher Faktor für die Erhaltung von körperlicher sowie geistiger Fitness und für ein langes, angenehmes Leben. Das Angebot an sportlichen Aktivitäten reicht von bundesweiten Veranstaltungen (z.B. Bundesmeisterschaften im Langlaufen und Riesentorlauf, im Stocksport sowie im Kegelsport) über landesweite Veranstaltungen (zB Landesmeisterschaften, Landeswandertage, Radausflüge etc.) bis hin zu bezirks- und ortsspezifischen sportlichen Treffen - von Kegel- und Stocksportgruppen über Interessensgruppen für Nordic Walking, Schwimmen & Wassergymnastik, Wandern, Radeln (sowohl mit konventionellen Rädern als auch mit E-Bikes) bis zu Gymnasik, Minigolf, Spaziergruppen u.v.m. - da ist wirklich für jeden Geschmack und für jede Konstitution das Richtige dabei.
Landesreferat für Kultur und Bildung
Nicht nur die körperliche, auch die geistige Ertüchtigung ist ein wichtiges Standbein des PVÖ
Das Spektrum kultureller Angebote reicht von Konzerten (Unterhaltungsmusik, Rock'nRoll, Klassik) über Opern/Operetten bis zu exklusiven PVÖ-Kinopremieren. EIn traditionelles Highlight ist hierbei wohl das jährliche Konzert des Wiener Johann Strauss-Orchesters im Grazer Stephaniensaal, das auch 2024 wieder am 25.Oktober stattgefunbden hatte.
Auch in der Weiterbildung für "unsere Generation" mischen wir ganz vorne mit - unser bekanntestes Angebot sind die Tablet-PC-Kurse für NeueinsteigerInnen, die regelmäßig in den steirischen Bezirken / Regionen stattfinden.
Landessozialreferat
Bei Fragen zum Thema "Soziales" braucht niemand mehr zu verzagen.
Landessozialreferat
Monatliche Sprechstunden
Unser Landesreferent steht Ihnen persönlich jeweils am 1.Donnerstag des Monats telefonisch von 10.00 - 12.00 unter der Rufnummer 0316 / 71 85 68 für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, findet die Sprechstunde am 2.Donnerstag des Monats statt.
Reisereferat
Reisegruppenbegleitung und Reiseorganisation
Seniorenhilfe - Kommission
Unser Spezial-Team bei finanziellen Notfällen
Aus den Mitteln der „Seniorenhilfe“ des Pensionistenverbandes kann den Seniorinnen und Senioren mit niedrigem Einkommen im Falle unvorhergesehener, unabwendbarer
Ausgaben eine einmalige Unterstützung gewährt werden.
Der Antrag auf Seniorenhilfe kann innerhalb von 12 Kalendermonaten ab Datum der Bezahlung der Rechnung eingereicht werden.
Hierfür nötig sind:
- Ausgefülltes Formular "Antrag Seniorenhilfe"
- Einkommensnachweis
- Rechnung (in Kopie)
EINKOMMEN - GRENZWERTE FÜR 2024:
Das Gesamt-Nettoeinkommen des Antragstellers darf einen jährlich neu festgesetzten Grenzwert nicht überschreiten.
- Grenzwert für alleinstehende Personen: netto Euro 1.710,- maximal
- Grenzwert für Ehepaare/eingetragene Partnerschaften im gemeinsamen Haushalt: netto Euro 2.690,- maximal
Einkommensnachweis/e (bei Paaren für jede Person), in Form von Pensionsbescheid, Kontoauszug u.ä. sind jedem Antrag in Kopie beizulegen.
ALS UNVORHERGESEHENE/UNABWENDBARE AUSGABEN GELTEN:
- Begräbniskosten für den Partner, Kind, Eltern, wenn die Kosten vom Antragsteller zur Gänze oder teilweise bezahlt wurden.
- Haushaltsgeräte (E-Herd, Kühl- und Gefrierschrank, Boiler, Fernseher usw.)
- Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz
- Heizung (Reparatur, Umstellung)
- Wohnungseinrichtung bei notwendigen Umzügen (z.B. Pflegeheim)
- Wohnungssanierung wegen Behinderung (z.B. Badumbau)
Sämtliche Ausgaben sind unter Vorlage der bezahlten Rechnung (in Kopie) zu belegen!
FOLGENDE AUFWENDUNGEN KÖNNEN NICHT UNTERSTÜTZT WERDEN:
- Kosten für Grabstätten (z.B. Grabstein)
- Ausgaben auf Grund eines verminderten Gesundheitszustandes
- Ausgaben für Heizmaterial (Hier gibt es Unterstützung vom Land, von Gemeinden sowie von Pensionsversicherungsträgern)