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Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung: PVÖ und AK appellieren an Bundesregierung und den VfGH

Tausende Pensionistinnen und Pensionisten, die im Jahr 2022 in Pension gingen, haben sich der Aktion „Klagen statt verzagen“ bereits angeschlossen.

Der Pensionistenverband (PVÖ) und die Arbeiterkammer (AK) appellieren nun an den Verfassungsgerichtshof, Maßnahmen zu treffen, um im Falle eines für die Pensionisten positiven Ausgangs des VfGH-Urteils, dessen Konsequenzen auf ALLE Pensionistinnen und Pensionisten des Jahrgangs 2022 auszudehnen.

Die Bundesregierung wiederum ist aufgefordert, die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung, die für die Jahrgänge 2023 und 2024 ausgesetzt ist, dauerhaft aufzuheben, sodass es für den Jahrgang, der 2025 in Pension geht, nicht wieder zu dieser ungerechten Regelung kommen wird.

Für alle Betroffenen des Pensionsjahrgangs 2022, die sich an der Klagsaktion noch beteiligen wollen oder Fragen dazu haben, hat die AK eine Telefonhotline eingerichtet: Unter der Telefonnummer 0800/220030 stehen wochentags von 8 bis 16 Uhr Experten zur Verfügung und klären darüber auf, wie der Klagsweg funktioniert und was zu berücksichtigen ist. Die Formulare, um den Klagsweg zu beschreiten, finden sich HIER